Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Sonnenkollektor – Einreihung nach 8419 19 00

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1215/2014 der Kommission vom 11. November 2014 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 329 vom 14.11.2014, S. 11.

Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:

Ein Sonnenkollektor mit Abmessungen von etwa 2 × 2 m, bestehend aus 25 parallel angeordneten und miteinander über eine Sammelleitung verbundenen Vakuumröhren aus Glas. Jede Vakuumröhre besteht aus zwei konzentrisch angeordneten Röhren, die ein flüssiges Wärmeübertragungsmittel enthalten. Die Innenröhre jeder Röhre ist mit einer Absorptionsschicht überzogen.

Die Sonnenenergie wird von der Beschichtung auf der Innenröhre der Vakuumröhren absorbiert und in Wärmeenergie umgewandelt. Anschließend wird die Wärme auf das flüssige Wärmeübertragungsmittel übertragen, welches in den gasförmigen Zustand übergeht, aufsteigt und die Wärme an die Sammelleitung (Kupfersammelleitung) überträgt.

Über ein Rohrleitungssystem, in dem mithilfe einer über einen Regler gesteuerten Pumpe flüssiges Wärmeübertragungsmittel zirkuliert, wird die Wärme dann von der Sammelleitung in einen Wasserspeicher übertragen.

Pumpe, Regler, Rohrleitungssystem und Wasserspeicher sind bei der Gestellung nicht enthalten.

Der Sonnenkollektor wird in solaren Warmwasseranlagen verwendet und ist für die Montage auf dem Dach bestimmt.

Einreihung nach 8419 19 00

Quelle:

„© Europäische Union, http://eur-lex.europa.eu/”.

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