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Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Schutzvorrichtung für USB-Buchsen eines bestimmten Mobiltelefonmodells – 3926 90 97
Durchführungsverordnung (EU) 2018/1530 der Kommission vom 10. Oktober 2018 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 257 vom 15. Oktober 2018, S. 4.
Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:
Rechteckige Ware aus Kunststoffen mit Abmessungen von etwa 18 × 5 × 2 mm. Die Ware ist mit einem Band aus Kunststoff zur Befestigung an einem Mobiltelefon und einer Gummidichtung versehen.
Die Ware ist zur Abdeckung und zum Schutz der USB-Buchsen eines bestimmten Mobiltelefonmodells bestimmt.
Sie schützt das Mobiltelefon vor Wasser und Staub.
Einreihung nach 3926 90 97
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018