Kombinierte Nomenklatur – Änderung der Erläuterungen bei Position 9503

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union; ABl. C 372 vom 15. Oktober 2018, S. 2.

In den Erläuterungen der Kombinierten Nomenklatur wird auf Seite 382 der folgende Wortlaut eingefügt:

„9503 00 87 tragbare, interaktive, elektronische Lernprodukte, hauptsächlich konstruiert für Kinder

Hierher gehören tragbare Geräte (mit einem Gewicht von nicht mehr als 10 kg), die üblicherweise so gestaltet sind, dass sie das Aussehen sogenannter Laptops, Tablets, Mobiltelefone und ähnlicher Geräte aufweisen. Aufgrund ihrer Gestaltung und einfachen Funktionsweise sind sie insbesondere dazu bestimmt, von Kindern für spielerische Lernaktivitäten verwendet zu werden.

Mit diesen Geräten wird durch die Interaktion zwischen Kind und Gerät das Lernen gefördert. Sie lassen dem Kind die Wahl zwischen verschiedenen Eingabeoptionen in einem oder mehreren Bereichen, Themen usw. Die Geräte können auf diese Eingaben reagieren und auf der Grundlage vorprogrammierter Informationen Rückmeldungen geben. Das Kind kann seinen Erfolg somit selbst einschätzen und aus der Erfahrung lernen.“

thumbnail of Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur 15.10.2018

 

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