Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Schmelzkorund-Schlacke – 7202 29 90

Durchführungsverordnung (EU) 2018/407 der Kommission vom 14. März 2018 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 74 vom 16. März 2018, S. 6.

 

Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:

„Eine Ware mit der Bezeichnung „braune Schmelzkorund-Schlacke“ („brown fused alumina slag“), die ein Nebenprodukt bei der Herstellung von herkömmlichem Elektrokorund in Lichtbogenöfen ist.

Die Ware besteht aus folgenden Bestandteilen (GHT):

  • Eisen               75
  • Silicium           15
  • Titan                5
  • Aluminium       3
  • Andere Metalle      2

Die Ware wird zur Konzentrierung von Erzen durch selektive Schwimmaufbereitung in gravimetrischen Trennverfahren verwendet.“

Die Ware ist als anderes Ferrosilicium einzureihen.

Einreihung nach 7202 29 90

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017