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Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Schmelzkorund-Schlacke – 7202 29 90
Durchführungsverordnung (EU) 2018/407 der Kommission vom 14. März 2018 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 74 vom 16. März 2018, S. 6.
Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:
„Eine Ware mit der Bezeichnung „braune Schmelzkorund-Schlacke“ („brown fused alumina slag“), die ein Nebenprodukt bei der Herstellung von herkömmlichem Elektrokorund in Lichtbogenöfen ist.
Die Ware besteht aus folgenden Bestandteilen (GHT):
- Eisen 75
- Silicium 15
- Titan 5
- Aluminium 3
- Andere Metalle 2
Die Ware wird zur Konzentrierung von Erzen durch selektive Schwimmaufbereitung in gravimetrischen Trennverfahren verwendet.“
Die Ware ist als anderes Ferrosilicium einzureihen.
Einreihung nach 7202 29 90
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017