EU/Somalia – Restriktive Maßnahmen

Durchführungsbeschluss (GASP) 2018/417 des Rates vom 16. März 2018 zur Durchführung des Beschlusses 2010/231/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Somalia ; ABl. L 75 vom 19. März 2018, S. 25.

Anhang I des Beschlusses 2010/231/GASP wird geändert. Zwei Personen werden in die Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aufgenommen.
Der Beschluss basiert auf einer Entscheidung des zuständigen Ausschusses des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen.

 

Durchführungsverordnung (EU) 2018/413 des Rates vom 16. März 2018 zur Durchführung des Artikels 12 der Verordnung (EU) Nr. 356/2010 über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen aufgrund der Lage in Somalia; ABl. L 75 vom 19. März 2018, S. 1.

Mit der Durchführungsverordnung wird der oben erläuterte Beschluss umgesetzt. Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 356/2010 wird entsprechend geändert.

 

Mitteilung an die Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach der Verordnung (EU) Nr. 356/2010 des Rates über restriktive Maßnahmen gegen Somalia unterliegen; ABl. C 103 vom 19. März 2018, S. 2
sowie
Mitteilung an die Personen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2010/231/GASP des Rates, durchgeführt durch den Durchführungsbeschluss (GASP) 2018/417 des Rates, und der Verordnung (EU) Nr. 356/2010 des Rates, durchgeführt durch die Durchführungsverordnung (EU) 2018/413 des Rates, über restriktive Maßnahmen gegen Somalia unterliegen; ABl. C 103 vom 19. März 2018, S. 3.

thumbnail of Maßnahmen Lage in Somalia 20.03.2018

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017