EU/Syrien – Restriktive Maßnahmen

Aktualisierung der Liste der Personen und Organisationen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen

Durchführungsverordnung (EU) 2018/420 des Rates vom 19. März 2018 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien; ABl. L 75I vom 19. März 2018, S. 3

Anhang I des Beschlusses 2013/255/GASP wird mit Wirkung zum 20. März 2018 geändert. Dieser Anhang enthält die Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen. Vier Personen werden in diese Liste aufgenommen.

 

Durchführungsbeschluss (GASP) 2018/421 des Rates vom 19. März 2018 zur Durchführung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien; ABl. L 75I vom 19. März 2018, S. 1.

Mit der Durchführungsverordnung wird der oben genannte Beschluss umgesetzt. Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 wird entsprechend geändert; vier Personen werden in die Liste aufgenommen.

thumbnail of Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien 21.03.2018

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017