Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Hängematte mit Rahmen und Dach – Einreihung nach 9403 20 80

Durchführungsverordnung (EU) 2016/1321 der Kommission vom 26. Juli 2016 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 209 vom 3.8.2016, S. 1.

Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:

Eine Ware (sogenannte Hängematte mit Rahmen) mit Abmessungen von etwa 230 × 140 × 205 cm. Sie besteht aus einem dreieckigen, auf den Boden zu stellenden Gestell aus Metallstangen (Stahl), in das eine Liegefläche eingehängt ist. Die Liegefläche misst 100 × 190 cm (B × L) und weist an den Längsseiten leicht gebogene sowie an den Schmalseiten gerade Stangen auf, die mit Gewebe bespannt sind. Die Ware ist mit einem „Dach” aus Spinnstoffen und Moskitonetzen ausgestattet.

Die Ware wiegt 45 kg und ist für Personen mit einem Gewicht bis 180 kg ausgelegt. Sie besteht aus wetterfestem Material, d. h., sie eignet sich für die Verwendung im Freien.

Einreihung nach 9403 20 80

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt