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Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Spielzeugzusammenstellung bestehend aus Matte und Spezialstift – Einreihung nach 9503 00 70
Durchführungsverordnung (EU) 2016/1320 der Kommission vom 26. Juli 2016 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 209 vom 3.8.2016, S. 1.
Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:
Eine Matte und ein „Spezialstift”, zusammen für den Einzelverkauf aufgemacht.
Die Matte ist rechteckig und besteht aus zwei Gewebelagen, die entlang der Ränder miteinander vernäht sind.
Die obere Lage ist ein Gewebe aus Spinnstoffen mit entlang der Ränder aufgedruckten zeichentrickfigurartigen Bildern. In der Mitte sind die bunten Aufdrucke mit einem weißen chemischen Stoff beschichtet, der bei Nässe transparent wird, sodass die bunten Aufdrucke auf dem Gewebe sichtbar werden und nasse Finger beispielsweise farbige Spuren hinterlassen. Sobald der Spinnstoff getrocknet ist, verschwinden die Farben wieder unter der weißen Beschichtung.
Der „Spezialstift” aus Kunststoffen wird zum „Schreiben” auf der Matte verwendet, indem seine feuchte Spitze die Oberflächenbeschichtung benässt. Der „Spezialstift” kann mit Wasser wiederbefüllt werden.
Einreihung nach 9503 00 70
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt