Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Hängematte mit Gestell – Einreihung nach 9403 60 90

Durchführungsverordnung (EU) 2016/1211 der Kommission vom 20. Juli 2016 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur^; ABl. L 199 vom 26.7.2016, S. 3.

 

Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:

Eine Ware (sogenannte Hängematte mit Gestell) mit Abmessungen von etwa 380 × 120 × 140 cm. Die Ware besteht aus einem auf den Boden zu stellenden Gestell aus Holz, in das eine Hängematte aus Baumwollgewebe mit den Abmessungen 240 × 120 cm eingehängt ist. Die Schmalseiten der Hängematte sind an den Enden mit Holzstäben versehen und zur Befestigung am Gestell mit Schnüren ausgestattet.

Die Ware wiegt etwa 32 kg und ist für Personen mit einem Gewicht bis 150 kg ausgelegt.

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt