Kombinierte Nomenklatur – Änderungen in den Erläuterungen

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union; ABl. C 273 vom 27.7.2016, S: 9.

Auf Seite 381 wird den Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union (ABl. C 76 vom 4.3.2015, S. 1) zur KN-Unterposition

„9503 00 Dreiräder, Roller, Autos mit Tretwerk und ähnliche Spielfahrzeuge; Puppenwagen; Puppen; anderes Spielzeug; maßstabgetreu verkleinerte Modelle und ähnliche Modelle zur Unterhaltung, auch mit Antrieb; Puzzles aller Art”

in Absatz 2 wird folgender Buchstabe angefügt:

„d) Kombination aus einem Schlüsselring und einem Spielzeug, die so miteinander verbunden sind, dass die Handhabung der angehängten Schlüssel erleichtert wird (z. B. durch eine Kette oder einen schwenkbaren Clip), und die aufgrund ihrer Größe/Beschaffenheit und Gestaltung hauptsächlich zur Aufbewahrung von Schlüsseln bestimmt sind und im Allgemeinen in einer Tasche der Kleidung oder in der Handtasche getragen werden (Einreihung nach der stofflichen Beschaffenheit des Schlüsselrings).”

Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union; ABl. C 273 vom 27.7.2016, S. 9.

 

Auf Seite 367 der Erläuterungen zur Kombinierten Nomenklatur der Europäischen Union (ABl. C 76 vom 4.3.2015, S. 1) wird folgender Text eingefügt:

„8714 99 90 andere; Teile

Hierher gehören z. B. Kindersitze für die Beförderung von Kindern auf Fahrrädern von Erwachsenen. Sie können entweder auf dem Gepäckträger, am Rahmen oder auf bzw. an der Lenkstange befestigt werden. Diese Sitze sind hauptsächlich zur Verwendung mit Fahrrädern geeignet und gelten daher als Zubehör für Fahrräder.”

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt