Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Gleichrichter – Einreihung nach 8504 40 82
Durchführungsverordnung (EU) 2015/2319 der Kommission vom 8. Dezember 2015 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 328 vom 12.12.2015, S. 60.
Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:
Eine Ware (sog. Adapter oder Gleichrichter) zur Umwandlung von Wechselstrom (100-220 V) in Gleichstrom (12 V, 3,7 A) in einem Kunststoffgehäuse mit Abmessungen von etwa 14 × 6 × 5 cm.
Die Ware kann über ein Kabel mit Stecker an die Wechselstrombuchse und über ein anderes Kabel mit einem Spezialstecker an eine spezielle Spielkonsole der Position 9504 angeschlossen werden.
Einreihung nach 8504 40 82
Quelle:
„© Europäische Union, http://eur-lex.europa.eu/”.
„Verbindlich ist ausschließlich das in den gedruckten Ausgaben des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlichte Gemeinschaftsrecht