Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Gärtnerset

Durchführungsverordnung (EU) 2015/2351 der Kommission vom 14. Dezember 2015 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 331 vom 17.12.2015, S. 3.

Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:

Ein in einer Kunststoffverpackung aufgemachtes Gärtnerset, das folgende Waren umfasst:

eine Tasche aus Gewebe aus Spinnstoffen mit einer Außenseite aus Spinnstoffen, bestehend aus einer großen Innentasche und vier kleineren Außentaschen,
Einreihung nach 4202 22 90

ein Paar Handschuhe, überwiegend aus Gewebe aus Spinnstoffen, an der Handinnenfläche geringfügig mit Zellkunststoff beschichtet,
Einreihung nach 6216 00 00

eine Gartenschere aus unedlem Metall,
Einreihung nach 8201 50 00

eine Blumenkelle aus unedlem Metall,
Einreihung nach 8201 10 00

zwölf Pflanzenstecker aus Kunststoff,
Einreihung nach 3926 90 97

ein Bleistift mit Graphitmine.
Einreihung nach 9609 10 10

Die Bestandteile des Sets sind einzeln in einer Schutzverpackung aus Kunststoff verpackt.
Der Stoff der Tasche und der Handschuhe hat dasselbe Muster (Bäume, Blumen, Häuser).

Quelle:

„© Europäische Union, http://eur-lex.europa.eu/”.

„Verbindlich ist ausschließlich das in den gedruckten Ausgaben des Amtsblattes der Europäischen Union veröffentlichte Gemeinschaftsrecht