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Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Zahnradkassette – Einreihung nach 8714 93 00
Durchführungsverordnung (EU) 2015/2321 der Kommission vom 8. Dezember 2015 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 328 vom 12.12.2015, S. 65.
Eine Zahnradkassette mit Metallzahnrädern (sogenannte „Freilaufkassette”) ohne Freilaufmechanismus. Die Zahnradkassette umfasst sieben miteinander verbundene Zahnräder, zwei separate Zahnräder und eine Unterlegscheibe. Das kleinste Zahnrad hat 11 und das größte 32 Zähne.
Die Freilaufkassette wird auf den Freilaufmechanismus montiert (in den Nabenkörper integriert). Danach kann die Antriebswelle des Hinterrads vom Nabenkörper gelöst werden (Freilauf). Radfahrer können so die Pedale stillhalten oder rückwärts treten, obwohl das Fahrrad vorwärts fährt.
Der Freilaufmechanismus liegt bei Gestellung nicht vor.
Einreihung nach 8714 93 00
Quelle:
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