Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Ersatzteil für Gleiskettenfahrzeug – Einreihung nach 8431 49 80

Durchführungsverordnung (EU) 2016/2225 der Kommission vom 5. Dezember 2016 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 336 vom 10.12.2016, S. 25.

Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:

Eine zylinderförmige Ware überwiegend aus Stahl (ausgenommen Gussstahl) mit einer Länge von etwa 35 cm und einem Durchmesser an der breitesten Stelle von etwa 19 cm (sogenannte „Laufrolle”). Sie setzt sich aus folgenden Hauptbestandteilen zusammen: einem zylindrischen Rollenkörper mit skaliertem Rollenkäfig für die Kettenführung; einer hochglanzpolierten Radialwelle mit Buchsenlager und beidseitigen Befestigungsstiften.

 

Die Ware ist zur Montage auf der Gleiskette eines Gleiskettenfahrzeuges bestimmt und wird dort in Verbindung mit ähnlichen Laufrollen für die Führung der Gleiskette in Längs- und Querrichtung verwendet.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt

Einreihung nach 8431 49 80