Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Drahtloser Lautsprecheradapter – Einreihung nach 8517 62 00
Durchführungsverordnung (EU) 2016/2224 der Kommission vom 5. Dezember 2016 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 336 vom 10.12.2016, S. 22.
Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:
Ein elektrisches Gerät (sogenannter drahtloser Lautsprecheradapter) in einem Gehäuse mit Abmessungen von etwa 52 × 52 × 13 mm und einem Gewicht von 26 g. Der drahtlose Lautsprecheradapter besteht aus
einer eingebauten wiederaufladbaren Batterie,
einem Digital-analog-Umwandler,
einem Bluetooth-gestützten Sender und Empfänger (Advanced Audio Distribution Profile – A2DP),
einer USB-Schnittstelle zum Aufladen und
einem 3,5-mm-Audio-Port für eine Verbindung zu einem Lautsprechersystem (liegt bei der Gestellung nicht vor).
Das Gerät ermöglicht es dem Nutzer, Musik von einem Smartphone oder einem ähnlichen tragbaren Gerät über ein Home-Audio-System oder über separate Lautsprecher zu hören.
Das Tonsignal wird drahtlos über Bluetooth von dem Smartphone an das Gerät gesendet. In dem Gerät wird das digitale Signal in ein analoges Signal umgewandelt und über Kabel an das Home- Audio-System oder an separate Lautsprecher übermittelt. Das Gerät hat eine Pause-/Play-Taste, mit der Musik zwar angehalten oder abgespielt, aber weder Musik ausgewählt noch die Lautstärke geregelt werden kann.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt
Einreihung nach 8517 62 00