Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Elektrische Bauteile

­­­­­­­­­­­­­­­­­Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1217/2014 der Kommission vom 11. November 2014 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 329 vom 14.11.2014, S. 17.

Eine Ware (sogenannter elektrischer Filter), bestehend aus einem Kondensator und zwei Ferritperlen, mit Abmessungen von etwa 7 × 2 × 2 mm.


Die elektrische Ersatzschaltung enthält zwei Induktionsspulen (eine für jede Ferritperle), die im Gleichstromkreis in Reihe geschaltet und an der linken und rechten Seite eines oberflächenmontierten Durchgangskondensators angeschlossen sind.
Die beiden Ferritperlen dienen als Induktionsspulen, und ihre Funktion besteht darin, Interferenzen mit benachbarten Stromkreisen zu verringern, um Hochfrequenzströme zu unterdrücken.
Die Ware ist für die Verwendung als Filter für elektromagnetische Interferenzen (EMI-Filter) in beispielsweise Fahrzeugen und industriellen Anwendungen aufgemacht.
Einreihung nach 8548 90 90

Quelle:

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