Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Elektrische Bauteile

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1217/2014 der Kommission vom 11. November 2014 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 329 vom 14.11.2014, S. 17.

Die nachstehend beschriebenen Waren werden in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Codes eingereiht:
Eine Ware (sogenannter elektrischer Filter), bestehend aus einem mehrschichtigen Keramikdurchgangskondensator für die Oberflächenmontage, mit Abmessungen von etwa 8 × 3 × 3 mm.
Sie ist als Tiefpassfilter zur Verwendung als Filter für elektromagnetische Interferenzen (EMI- Filter) z. B. in Verstärkern, Stromversorgungseinheiten, Temperatur- und Motorenreglern und Treiberschaltungen aufgemacht.
Einreihung nach 8532 24 00

Quelle:

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