Einreihung von Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Apparat zur phototechnischen Reinigung von Wasser – Einreihung nach 8421 21 00

Durchführungsverordnung (EU) 2015/387 der Kommission vom 5. März 2015 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur; ABl. L 65 vom 10.3.2015, S. 7.

Die nachstehend beschriebene Ware wird in die Kombinierte Nomenklatur unter den genannten KN-Code eingereiht:

Ein elektrischer Apparat, bestehend aus einem zylinderförmigen Metallgehäuse mit einer Lampe, die ultraviolette Strahlen (UV) abgibt, und einem elektronischen Modul mit Kontrollleuchten für die Statusanzeige des Apparates. Die Leistung des UV- Lichts reicht von 14 bis 39 W. Der Apparat ist für eine Standardspannung von 220 V ausgelegt.

Er ist zur Verwendung für die photochemische Reinigung von Wasser bestimmt. Die Reinigung erfolgt durch die Bestrahlung des Umgebungswassers mit UV-Licht, wodurch Bakterien, Viren und andere darin befindliche Mikroorganismen abgetötet werden. Der Apparat ist für die Verwendung im Haushalt, medizinischen oder industriellen Umfeld bestimmt.

Einreihung nach 8421 21 00

Quelle:

„© Europäische Union, http://eur-lex.europa.eu/”.

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