Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Nahrungsergänzungsmitte

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/921 DER KOMMISSION vom 3. Juni 2019 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur  – Amtsblatt der Europäischen Union vom 6.6.2019 Seite L 148/1.

Warenbezeichnung

Die Ware hat die Form von Tabletten, die 400 mg des Disulfatsalzes des p-Toluolsulfonat-Komplexes von S-Adenosyl-L-Methionin enthalten; der Wirkstoff ist S-Adenosyl-L-Methionin (SAMe).

Die Ware enthält außerdem geringe Mengen mikrokristalliner Zellulose, Magnesiumhydroxid, Stearinsäure, Magnesiumstearat, wasserfreies kolloidales Siliziumdioxid, Calciumoxid sowie die Bestandteile des Überzugs. Die Ware ist dazu bestimmt, als Nahrungsergänzungsmittel zu dienen, das die normale Funktion der Leber unterstützt, sich positiv auf die körpereigenen Die Ware hat die Form von Tabletten, die 400 mg des Disulfatsalzes des p-Toluolsulfonat-Komplexes von S-Adenosyl-L-Methionin enthalten; der Wirkstoff ist S-Adenosyl-L-Methionin (SAMe). Die Ware enthält außerdem geringe Mengen mikrokristalliner Zellulose, Magnesiumhydroxid, Stearinsäure, Magnesiumstearat, wasserfreies kolloidales Siliziumdioxid, Calciumoxid sowie die Bestandteile des Überzugs.

Die Ware ist dazu bestimmt, als Nahrungsergänzungsmittel zu dienen, das die normale Funktion der Leber unterstützt, sich positiv auf die körpereigenen Entgiftungsprozesse auswirkt und allgemein für einen guten emotionalen Gesundheitszustand sorgt. Die empfohlene Tagesdosis beträgt eine Tablette. Die Ware wird lose gestellt.

 

Begründung

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, der Zusätzlichen Anmerkung 5 zu Kapitel 21 und nach dem Wortlaut der KN-Codes 2106, 2106 90 und 2106 90 92.

Der Gehalt des Wirkstoffs SAMe pro Tablette ist nicht geeignet zur Verhütung und Behandlung von Krankheiten oder Beschwerden. Eine Einreihung in Position 3004 ist daher ausgeschlossen.

Folglich handelt es sich bei der Ware um eine Lebensmittelzubereitung, anderweitig weder genannt noch inbegriffen (siehe auch HS-Erläuterungen zu Position 2106, zweiter Absatz Nr. 16).

Die Ware ist daher als Lebensmittelzubereitung, anderweit weder genannt noch inbegriffen, in den KN-Code 2106 90 92 einzureihen.

 

Einreihung (KN-Code)

2106 90 92

thumbnail of Nahrungsergänzungsmittel 13.06.2019

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018