Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur – Konstruktionen aus Aluminium in den KN-Code 7610 90 90

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2021/956 DER KOMMISSION vom 31. Mai 2021zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur A m t s b l a t t d e r E u r o p ä i s c h e n Union  Seite L 211/45 vom 15.6.2021

Warenbezeichnung

Eine modulare Ware mit schallabsorbierenden und schalldämmenden Eigenschaften (sogenanntes Raum-in-Raum-System). Zusammengebaut hat die Ware hat eine Breite von etwa 3 m, eine Länge von 2 bis 6 m und eine Höhe von 2,3 m; die Wände haben eine Dicke von etwa 40 mm.
Sie besteht aus einem würfelförmigen Rahmen aus Aluminium, der durch mehrere Metallecken verbunden ist, und aus Paneelen, welche an den Seiten und an der Oberseite der Struktur angebracht sind.

Jedes Paneel besteht auf der einen Seite aus einer bedruckten Polyester-Schallschutzschicht aus feuerfestem Gewebe und auf der anderen Seite aus einer beschichteten Spanplatte. Das Innere des Paneels ist mit Steinwolle (Dichte 100 kg/m3) gepolstert.

Die Decke besteht aus Polyesterpaneelen und Stützträgern aus Aluminium. Außerdem ist die Ware mit einer Tür, Fenstern, einem LED- Beleuchtungssystem und einem Belüftungssystem ausgestattet.

Die Ware ist als Sonderkonstruktion zur Errichtung in einem fertigen Gebäude bestimmt, da sie keinen Schutz vor Witterung bietet. Sie ist dazu bestimmt, in Großraumbüros als abgeschlossener Bereich für vertrauliche Gespräche oder als Ruhezone zu dienen.

Begründung

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 2 a), 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 7610, 7610 90und 7610 90 90.

Eine Einreihung in die Position 9406ist ausgeschlossen, da die Ware kein eigenständiges, vollständiges oder unvollständiges „vorgefertigtes Gebäude“ist und nicht als Wohngebäude, Baustellenunterkunft oder ähnliches Gebäude erachtet werden kann (siehe auch Anmerkung 4 zu Kapitel 94 und die HS-Erläuterungen zur Position 9406). Die Ware ist nicht für den Einsatz im Freien geeignet, da sie nicht wetterfest ist. Bei der Ware handelt es sich um eine Sonderkonstruktion, die zur Errichtung in einem fertigen Gebäude bestimmt ist.

Es handelt sich um eine zusammengesetzte Ware, deren wesentlicher Charakter durch das Konstruktionsteil (Aluminiumrahmen) bestimmt wird. Sie sollte daher nach der stofflichen Beschaffenheit dieses Bestandteils eingereiht werden.

Die Ware ist somit als andere Konstruktionen aus Aluminium in den KN-Code 7610 90 90 einzureihen.

 

Einreihung (KN-Code)

7610 90 90

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.