Eine Ware aus warmgewalztem, nicht legiertem Stahl mit einer Beschichtung aus einer Neusilberlegierung – 8517 70 00

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/1208 DER KOMMISSION vom 27. August 2018 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur vom 30.8.2018  L 220/1

Warenbezeichnung

Eine Ware aus warmgewalztem, nicht legiertem Stahl mit einer Beschichtung aus einer Neusilberlegierung.

Sie besteht aus einer runden Kappe (Durchmesser 2,7 cm) mit einer leichten Vertiefung in der Mitte, zu einem Loch umgebogen, mit kleinen Belüftungsöffnungen im gebogenen Teil. Die Kappe ist mit einem hohlen Gewindeschaft (Durchmesser 0,5 cm) verbunden. Die Gesamtlänge der Ware beträgt 2,5 cm.

Die Ware ist zur Verwendung als Abstimmelement in einem speziellen Bandpassfilter bestimmt (der Bandpassfilter wird in Basisstationen zellularer Netzwerke zur Übertragung von Signalen bestimmter Frequenzen verwendet). Sie wird in das Gehäuse des Bandpassfilters geschraubt und filtert die höheren und niedrigeren Frequenzen heraus.

Die Ware spielt eine wesentliche Rolle bei der Frequenzabstimmung. Die runde Kappe dient dabei als Resonator. Im Falle einer Beschädigung an der Oberfläche dieser runden Kappe kommt es zu einer Verzerrung der Funkfrequenzwellen.

Begründung

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, Anmerkung 2 b) zu Abschnitt XVI sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 8517 und 8517 70 00 .

Da die Ware nicht zum Zusammenbauen oder Befestigen von Waren dient, kann sie nicht als Schraube oder Bolzen eingereiht werden. Folglich kann sie nicht als Teil mit allgemeiner Verwendungsmöglichkeit gemäß Anmerkung 2 zu Abschnitt XV angesehen werden. Eine Einreihung in Position 7318 ist daher ausgeschlossen.

Die Ware ist im Sinne der Anmerkung 2 b) zu Abschnitt XVI ein Teil von Basisstationen in zellularen Netzwerken, da sie aufgrund ihrer spezifischen Gestaltung und Abmessungen für die Funktion der Stationen unabdingbar ist und nicht für andere Zwecke verwendet werden kann (siehe Rechtssache C-152/10 Unomedical, ECLI:EU:C:2011:402, Randnummer 29).

Die Ware ist daher als Teil eines Sende- oder Empfangsgeräts für Töne, Bilder oder andere Daten in einem drahtlosen Netzwerk in den KN-Code 8517 70 00 einzureihen.

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