Ein sensorbasiertes analoges elektrisches Gerät (sogenannter Sauerstoffanalysator) – 9027 10 10

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2018/1208 DER KOMMISSION vom 27. August 2018 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur vom 30.8.2018  L 220/4

Warenbezeichnung

Ein sensorbasiertes analoges elektrisches Gerät (sogenannter Sauerstoffanalysator) mit Abmessungen von etwa 240 × 220 × 200 mm und einem Gewicht von etwa 4,3 kg.

Das Gerät verwendet coulometrische Technologie für die Bestimmung und Messung von Spuren von Sauerstoff und paramagnetische Technologie für die präzise Messung des prozentualen Sauerstoffgehalts in reinen Gasen und Gasgemischen. Es verfügt über eine Flüssigkristallanzeige (LCD) zur Anzeige der Messergebnisse. Zudem verfügt es über eine akustische und visuelle Alarmfunktion, analoge und digitale Ausgangssignale und serielle Zwei-Wege-Kommunikation.

Das Gerät wird in der Industriegasprozess- und -qualitätssteuerung verwendet.

Begründung

Einreihung gemäß den Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur sowie nach dem Wortlaut der KN-Codes 9027 , 9027 10 und 9027 10 10 .

Das Gerät verfügt über Merkmale und Funktionen eines Geräts für physikalische oder chemische Untersuchungen (Untersuchungsgeräte für Gase oder Rauch) der Position 9027 . Siehe auch die HS-Erläuterungen zu Position 9027 , erster Absatz, Nummer 8, worunter elektrische Untersuchungsgeräte für Gas oder Rauch zum Bestimmen und Messen der Zusammensetzung von Gasen erfasst sind, die zur Analyse der brennbaren Gase und der Verbrennungsprodukte (verbrannte Gase) bei Koksöfen, Gaserzeugern, Hochöfen usw. verwendet werden.

Eine Einreihung in die Position 9026 als Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder Überwachen von Durchfluss, Füllhöhe, Druck oder anderen veränderlichen Größen von Flüssigkeiten oder Gasen ist ausgeschlossen, da Geräte für physikalische oder chemische Untersuchungen von der Position 9027 genauer erfasst werden (siehe auch HS-Erläuterungen zu Position 9026 , erster Absatz, Ausnahme unter Buchstabe d).

Bei dem Gerät handelt es sich um eine zusammengesetzte Ware im Sinne der Allgemeinen Vorschrift 3 b), die nach dem Bestandteil, der der Ware ihren wesentlichen Charakter verleiht, einzureihen ist. Die Bestimmung und Messung von Sauerstoff in Gasen ist die Funktion, die dem Gerät seinen wesentlichen Charakter verleiht.

Das Gerät ist daher als elektronisches Untersuchungsgerät für Gase oder Rauch in den KN-Code 9027 10 10 einzureihen.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018