Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
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Ab dem 1. Juli 2021 fällt die bisherige Freigrenze von 22 Euro weg. Hierdurch treten für den eCommerce umfangreiche Änderungen in Kraft.
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Quelle: Zoll.de