Die Ware soll zur Herstellung von Cocktails dienen / Die Ware soll als Grundlage für die Zubereitung alkoholischer Getränke dienen – 2208 90 99

DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/923 DER KOMMISSION vom 3. Juni 2019 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur Amtsblatt der Europäischen Union vom 6.6.2019  Seite L 148/7.

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