Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Die Ware soll zur Herstellung von Cocktails dienen / Die Ware soll als Grundlage für die Zubereitung alkoholischer Getränke dienen – 2208 90 99
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2019/923 DER KOMMISSION vom 3. Juni 2019 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur Amtsblatt der Europäischen Union vom 6.6.2019 Seite L 148/7.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2018