Neue Runde der Zollaussetzungen

Mitteilung zur neuen Runde „Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren“ veröffentlicht

Mitteilung an die Wirtschaftsbeteiligten Neue Runde von Anträgen auf Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren; ABl. C 132 vom 23. April 2020, S. 11. Weiterlesen

Anmeldung von E-Commerce-Sendungen in ATLAS-SumA

In ATLAS-SumA ist es bislang nicht möglich, einen Beipack anzumelden. Die Anmeldung eines Beipacks ist jedoch regelmäßig erforderlich, wenn ein Packstück mehrere Warenarten enthält. Insbesondere bei Sendungen im E-Commerce werden regelmäßig verschiedenartige Waren (d.h. mehrere Warenpositionen) in einem Paket eingeführt. In diesen Fällen kann in ATLAS-SumA die Warenbezeichnung nicht entsprechend der Vorgaben des Titels V des Merkblatts zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen angemeldet werden. Weiterlesen

Neue Runde von Anträgen auf Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren

Amtsblatt der Europäischen Union  C 132/11 vom 23.4.2020

Die Wirtschaftsbeteiligten werden davon in Kenntnis gesetzt, dass der Kommission im Einklang mit den verwaltungstechnischen Vorschriften in der Mitteilung der Kommission zu den autonomen Zollaussetzungen und Zollkontingenten (2011/C 363/02) (1) Anträge auf Zollaussetzung für die Runde im Januar 2021 übermittelt wurden.

Die Liste der Waren, für die eine Zollaussetzung beantragt wird, kann auf der thematischen Website der Kommission (Europa-Website) zur Zollunion (2) abgerufen werden.

Die Wirtschaftsbeteiligten werden ebenfalls darüber unterrichtet, dass der Kommission Einwände gegen neue Anträge über die nationalen Verwaltungen bis spätestens zur zweiten, für den 19. Juni 2020 anberaumten Sitzung der Gruppe „Wirtschaftliche Tariffragen“ zu übermitteln sind.

Interessierten Wirtschaftsbeteiligten wird empfohlen, die Liste regelmäßig einzusehen, um sich über den Status der Anträge zu informieren.

Weitere Informationen zum Verfahren der Aussetzung der autonomen Zolltarife sind auf der Europa-Website zu finden

Zollaussetzungen allgemein

AUTONOME ZOLLAUSSETZUNGEN UND ZOLLKONTINGENTE

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.

Coronakrise -Als Zollanmeldung geltende Handlungen für die Anmeldung von Organen und anderem menschlichen oder tierischen Gewebe und menschlichen Blut in Notfällen.

Als Zollanmeldung geltende Handlungen für die Anmeldung von Organen und anderem menschlichen oder tierischen Gewebe und menschlichen Blut in Notfällen (Stand 08.04.2020)

Die Europäische Kommission hat am 3. April 2020 eine delegierte Verordnung zur Änderung von UZK-DA und UZK-TDA angenommen, die darauf dem Europäischen Parlament und dem Rat gemäß Artikel 284 Abs. 4 und 5 UZK zur Stellungnahme vorgelegt wurde.

Artikel 1 Abs. 13 Buchstabe -b) und Abs. 16 Buchstabe -b) Ziffer i gilt bereits rückwirkend ab dem 15. März 2020, um die Einfuhr von Organen und anderem menschlichen oder tierischen Gewebe (einschließlich Knochenmark) oder menschliches Blut, das/die für eine Transplantation, Implantation oder Transfusion geeignet ist/sind, in Notfällen während der Coronakrise zu erleichtern. Weiterlesen

EU: Keine Zölle und Einfuhrumsatzsteuer auf medizinische Waren

Die Maßnahme gilt für sechs Monate

Die Ausnahmeregelung gilt für die Einfuhr von Waren, die für die Bekämpfung des Coronavirus notwendig sind. Dazu zählen Schutzausrüstung, Testkits oder medizinische Geräte wie zum Beispiel Beatmungsgeräte.

Die Entscheidung gilt vom 30. Januar bis zum 31. Juli 2020. So können Einfuhren auch rückwirkend von der Regelung profitieren. Die Maßnahme gilt zunächst für sechs Monate. Eine Verlängerung ist möglich.

thumbnail of Befreiung von Gegenständen, die zur Bekämpfung der Auswirkungen des COVID-19-Ausbruchs

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.

 

ATLAS-ZELOS

ZELOS ist die Abkürzung für „zentraler Austausch von Unterlagen, Anfragen oder Stellungnahmen“. Es handelt sich um eine neue ATLAS-Anwendung.

Die Übersicht der am häufigsten gestellten Fragen zu ATLAS-ZELOS wurde aktualisiert.

ZELOS

 

Quelle: Zoll.de

Corona: EU-Informationsportal über Maßnahmen im Warenverkehr

Die Europäische Kommission veröffentlicht eine Übersicht mit Informationen über Maßnahmen im Verkehrswesen aller Mitgliedstaaten

Mitteilung der Kommission über die Umsetzung so genannter „Green Lanes“ im Rahmen der Leitlinien für Grenzmanagementmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit und zur Sicherstellung der Verfügbarkeit von Waren und wesentlichen Dienstleistungen; ABL. L 96I vom 24. März 2020, S. 1.

Die Mitgliedstaaten haben unterschiedliche Maßnahmen im Verkehrsbereich getroffen. Hierzu zählen beispielsweise die Aufhebung von Sonntagsfahrverboten, die Schließung kleiner Grenzübergänge, die Wiedereinführung von Grenzkontrollen oder die Verpflichtung für Fahrer, Gesundheitsnachweise mitzuführen. Um eine Übersicht über alle getroffenen Maßnahmen bereitzustellen, hat die Kommission eine Plattform eingerichtet.

Plattform

thumbnail of Green Lanes 25.03.2020

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.

 

Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 zur Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren

Amtsblatt der Europäischen Union Seite  L 53/1 vom 25.2.2020 

Berichtigung der Verordnung (EU) 2019/2197 des Rates vom 19. Dezember 2019 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 zur Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Ware.

thumbnail of Berichtigung Aussetzung der autonomen Zollsätze

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2020.