Erläuterungen

Änderungen der Erläuterungen:

 

Lfd. Nr.BezeichnungTeilAnwendbar ab
1.Position 4016NEH25.07.2024
2.Position 6115NEH25.07.2024
3.Position 6405NEH25.07.2024
4.Position 8421NEH25.07.2024
5.Position 9011NEH25.07.2024
6.Position 9027NEH25.07.2024
7.Position 9503NEH25.07.2024
8.Position 9505NEH25.07.2024
9.VorbemerkungenListe01.01.2024
(Stand: 02.08.2024)

Quelle: Zoll.de

 

Aktualisierung der Ausfuhrliste

Einundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung vom 22. Juli 2024

Am 17. Juli 2024 ist mit der Einundzwanzigsten Verordnung zur Änderung der Außenwirtschaftsverordnung die Ausfuhrliste aktualisiert worden. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite Güterlisten unter dem Reiter Ausfuhrliste.

Die am 23. Juli 2024 in Kraft getretene Ausfuhrliste bestimmt als Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung (AWV) den Umfang der nationalen Genehmigungspflichten für Rüstungsgüter und Dual-Use-Güter und ist in zwei Teile unterteilt.

Teil I Abschnitt A und B

Teil I Abschnitt A und B der Ausfuhrliste benennt die Güter (Waren, Software und Technologien), für die die Beschränkungen der AWV gelten. Abschnitt A der Ausfuhrliste enthält eine Liste für Waffen, Munition und Rüstungsmaterial. Abschnitt B der Ausfuhrliste enthält eine Liste national erfasster Dual-Use-Güter.

Teil II

Teil II der Ausfuhrliste nennt die Waren pflanzlichen Ursprungs, auf die sich die in § 10 AWV angeordneten Beschränkungen beziehen.

Quelle: BAFA

Warenverkehr mit Neuseeland

Die Europäische Kommission veröffentlichte einen Leitfaden zu den Ursprungsregeln

Das Freihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und Neuseeland trat am 1. Mai 2024 in Kraft.

Zu diesem Abkommen veröffentlichte die Europäische Kommission am 16. Juli 2024 ein „Guidance document on rules of origin„.

Dieser Leitfaden zur Anwendung der Ursprungsregeln wurde von einer speziellen Projektgruppe ausgearbeitet, und ist daher nicht rechtsverbindlich.

EU-New Zealand Free Trade Agreement Guidance on rules of origin (in englischer Sprache)PDF | 824 KB | Datei ist nicht barrierefrei.

Quelle: Zoll.de

Wareneinfuhren aus Israel

Die Europäische Kommission hat auf ihren Internet-Seiten die Liste der präferenzrechtlich nicht begünstigten Orte mit den siebenstelligen Postleitzahlen mit Stand Juni 2024 aktualisiert.

Weitere Informationen finden Sie auf der thematischen Webseite der Europäischen Kommission.

Technische Vereinbarung zwischen der EU und Israel (in englischer Sprache)

Das Merkblatt „Präferenznachweise aus Israel“, in dem auch auf die entsprechenden Seiten der Europäischen Kommission verlinkt ist, wurde aktualisiert.

Merkblatt „Präferenznachweise aus Israel“PDF | 113 KB | Datei ist nicht barrierefrei

Quelle: Zoll.de