Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Zoll und Außenwirtschaft
Warenverkehr mit Chile – Präferenzen
Mit dem Interimshandelsabkommen wird ab 1. Februar 2025 das bisherige Assoziierungsabkommen ersetzt und das REX-System eingeführt.
Die Europäische Union veröffentlichte am 30. Juli 2024 im Amtsblatt (EU) L 2024/1759 das Fortgeschrittene Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Chile andererseits.
In diesem Rahmenabkommen ist das Kapitel 10 „Ursprungsregeln und Ursprungsverfahren“ enthalten. Weiterlesen
Handbuch Ausfuhrgenehmigungen, Genehmigungscodierungen, elektronische Abschreibung
Zollaussetzungen und Zollkontingente
Änderungen für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren ab 1. Januar 2025.
Aussetzungen: Verordnung (EU) 2024/3211; ABl. L vom 27. Dezember 2024.
Kontingente: Verordnung (EU) 2024/3213; ABl. L vom 19. Dezember 2024.
Die Aussetzungen und Kontingente werden regelmäßig überprüft und angepasst. Die Kommission hat die aktuellen Änderungen zum 1. Januar 2025 veröffentlicht.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2025.
Erläuterungen
| Änderungen der Erläuterungen: |
| Lfd. Nr. | Bezeichnung | Teil | Anwendbar ab |
| 1. | Position 1516 | GE – EuGH | 12.12.2024 |
| 2. | Vorbemerkungen | Liste | 01.01.2024 |
| (Stand: 27.12.2024) | |||
Quelle: Zoll.de
ATLAS – Einfuhr TARIC/EZT – Warenverkehr mit den Teilnehmerländern am Regionalen Übereinkommen über die Pan-Europa- Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln
Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzregeln am 1. Januar 2025
Maßnahmen zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren in der Exportkontrolle – Änderung und Neubekanntgabe von Allgemeinen Genehmigungen
Mit den neuen Maßnahmen werden diverse Allgemeine Genehmigungen (AGGen) erweitert. Zudem werden im Bereich der Dual-Use-Güter zwei neue Allgemeine Genehmigungen erlassen. Dieses vierte Maßnahmenpaket ergänzt die bisherigen Maßnahmenpakete.
Die Änderungen sowie die beiden neuen Allgemeinen Genehmigungen treten am 15. Januar 2025 in Kraft. Die geänderten Allgemeinen Genehmigungen des BAFA gelten weiterhin bis zum 31. März 2025. Die zwei neuen Allgemeinen Genehmigungen gelten bis zum 31. März 2026.
Die Neuerungen im Bereich der Rüstungsgüter
Die bereits bestehenden Allgemeinen Genehmigungen Nr. 25 und Nr. 33 wurden überarbeitet.
Im Einzelnen:
Änderungen der Allgemeinen Genehmigung Nr. 25
Mit Bekanntgabe vom 17. Dezember 2024 wird in Abschnitt II die Nummer 4.19 um Güter erweitert, die im Rahmen einer Ertüchtigungsmaßnahme der Bundesregierung ausgeführt und verbracht werden, sofern die Ausfuhr oder Verbringung auf Grundlage eines zum Zeitpunkt der Ausfuhr oder Verbringung bestehenden Vertrags im Zusammenhang mit dieser Ertüchtigungsmaßnahme erfolgt und dieser Zusammenhang aus dem der Lieferung zugrundeliegenden Vertrag durch eine Referenz auf die konkrete Ertüchtigungsmaßnahme hervorgeht oder falls dies nicht der Fall ist, dies vom zuständigen Bundesministerium bestätigt wurde.
Zudem wird in Abschnitt II Nummer 6.2 der Meldezeitraum für die Fallgruppe 4.19 auf monatliche Meldepflichten angepasst.
Hinweis: Im Übrigen gilt weiterhin, dass Meldepflichten bei der Allgemeinen Genehmigung Nr. 25 lediglich im Zusammenhang mit der Fallgruppe 4.19 bestehen. Bei Nutzung der Allgemeinen Genehmigung Nr. 25 in allen anderen Fallgruppen ist weiterhin keine Meldung erforderlich. Weiterlesen
Restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben
Dienstleistung „EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement“ Release 5.0
Veränderungen in der Dienstleistung „EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement, CBAM-Portal“ mit dem Release 5.0
Ab dem 12. Februar 2025 wird der Funktionsumfang und der Aufbau der Dienstleistung „EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement, CBAM-Portal“ mit dem Release 5.0 erweitert und verändert. Um die Übersichtlichkeit und die Benutzbarkeit der Dienstleistung zu verbessern, wird die Zertifikatsverwaltung aus den ursprünglichen Anwendungen „EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement, CBAM-Portal“ und „EU-Trader-Portal – Conformance“ herausgelöst und in die separate Dienstleistung „Zertifikatsverwaltung für B2A“ überführt. Die Anwendung „EU-Trader-Portal und Identitätsmanagement, CBAM-Portal“ wird umbenannt zu „EU-Trader-Portal, CBAM-Portal“. Weiterlesen






