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Zoll und Außenwirtschaft
EU/Korea DR – Restriktive Maßnahmen
Sanktionen werden ausgeweitet
Beschluss (GASP) 2017/1838 des Rates vom 10. Oktober 2017 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2016/849 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea, ABl. L 261 vom 11. Oktober 2017, S. 17.
Die bereits bestehenden restriktiven Maßnahmen gegenüber Nordkorea werden angesichts der jüngsten Entwicklungen weiter verschärft. Die Ein- und Ausfuhr bestimmter Güter aus bzw. nach Nordkorea wird verboten. Der Verkauf von Flüssigerdgas an Nordkorea wird ebenso untersagt wie die die Einfuhr von Textilien aus Nordkorea. Zudem werden Beschränkungen eingeführt, die die Ausfuhr von raffinierten Erdölerzeugnissen und Rohöl betreffen. Des Weiteren wird die Erteilung von Arbeitsgenehmigungen für nordkoreanische Staatsangehörige in einem EU-Mitgliedstaat untersagt. Die Änderungen basieren auf der Resolution 2375 (2017) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 11. September 2017.
Verordnung (EU) 2017/1836 des Rates vom 10. Oktober 2017 zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/1509 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea, ABl. L 261 vom 11. Oktober 2017, S. 1
Mit der Verordnung wird der oben genannte Beschluss des Rates umgesetzt.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017
Antidumping – Bestimmter nicht rostender Stahl mit Ursprung in Indien
Bekanntmachung zum Urteil des Gerichts der Europäischen Union in der Rechtssache T-67/14 Viraj Profiles Limited/Rat; Teilweise Wiederaufnahme des Verfahrens
Bekanntmachung zum Urteil vom 11. Juli 2017 in der Rechtssache T-67/14 in Bezug auf die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1106/2013 des Rates zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von bestimmtem Draht aus nicht rostendem Stahl mit Ursprung in Indien; ABl. C 334 vom 6. Oktober 2017, S. 3. Weiterlesen
Terrorismusbekämpfung – 279. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002
Aktualisierung der Liste der von restriktiven Maßnahmen betroffenen Personen, Gruppen und Organisationen betreffend ISIL- und Al-Qaida-Organisationen
Durchführungsverordnung (EU) 2017/1834 der Kommission vom 9. Oktober 2017 zur 279. Änderung der Verordnung (EG) Nr. 881/2002 des Rates über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL- (Da’esh-) und Al-Qaida-Organisationen in Verbindung stehen; ABl. L 260 vom 10. Oktober 2017, S. 3.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017
Antidumping – Bestimmte warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder legiertem Stahl mit Ursprung in Brasilien, Iran, Russland, Serbien und der Ukraine
Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls; Beendigung des Verfahrens bezüglich Serbiens
Durchführungsverordnung (EU) 2017/1795 der Kommission vom 5. Oktober 2017 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl mit Ursprung in Brasilien, Iran, Russland und der Ukraine und zur Einstellung der Untersuchung betreffend die Einfuhren bestimmter warmgewalzter Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem Stahl oder anderem legiertem Stahl mit Ursprung in Serbien; ABl. L 258 vom 6. Oktober 2017, S. 24. Weiterlesen
Freihandelsabkommen mit Kanada (CETA)
Merkblatt „Schiffs- und Luftfahrzeugbedarf“
Zollrechtliches Ausfuhrverfahren
Das Merkblatt über die ausfuhrrechtlichen und außenhandelsstatistischen Anmeldepflichten bei Lieferungen von Waren als Schiffs- und Luftfahrzeugbedarf sowie an Einrichtungen auf hoher See und Offshore-Windenergieanlagen wurde turnusmäßig aktualisiert und insbesondere an den Unionszollkodex (UZK) und seine Durchführungsrechtsakte angepasst.
Es wurde außerdem an das zum 1. Oktober 2017 eingeführte ATLAS-Ausfuhr Release 2.4.2 angepasst.
Quelle: Zoll.de
Schweiz – Neue Mehrwertsteuersätze ab 1. Januar 2018
In einer Volksabstimmung vom 24. September 2017 hat die Schweiz entschieden, die befristete Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes nicht zu verlängern. Ab dem 1. Januar 2017 sinken die Mehrwertsteuersätze also leicht.
Allerdings gibt es gleichzeitig eine Erhöhung sämtlicher Mehrwertsteuersätze um 0,1 Prozent zur Finanzierung des Ausbaus der Bahninfrastruktur. Diese Erhöhung ist befristet bis zum 31. Dezember 2030.
Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Mali
Restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen,
Aktualisierte Fassung der VO (EU) Nr. 269/2014
Die aktualisierte Verordnung über restriktive Maßnahmen von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, steht zum Download bereit.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017






