EU/Somalia – Restriktive Maßnahmen: Ausnahmen aus humanitären Gründen möglich

Beschluss (GASP) 2017/2427 des Rates vom 21. Dezember 2017 zur Änderung des Beschlusses 2010/231/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Somalia; ABl. L 343 vom 22. Dezember 2017, S. 78.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017

 

VR China- Ein- und Ausfuhr von Dual-Use-Gütern 2018

Das chinesische Wirtschaftsministerium MOFCOM hat mit Bekanntmachung Nr. 93 vom 29.12.2017 (nurchinesisch) eine Liste der Waren veröffentlicht, die als Dual-Use Güter bei der Ein- und Ausfuhr eine besondere Lizenz benötigen.

Dual-Use-Güter sind Waren, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können. Betroffen sind folgende Warengruppen:

Radioaktives Material und Nukleartechnologie, chemische und biologische Materialien sowie zugehörige Gerätschaften, Raketentechnologie und Informationstechnik.

Die Listen enthalten die chinesischen Zolltarifnummern und die Warenbezeichnungen in Chinesisch.

Die ersten 6 Ziffern der Zolltarifnummern sind weltweit gleich. Bis hierhin kann man sich mit dem deutschen Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik behelfen.

Liste

 

Quelle: Chinesisches Wirtschaftsministerium

 

EU/Russische Föderation – Restriktive Maßnahmen im Zusammenhang mit der Lage in der Ukraine

Verlängerung der Sanktionen

Beschluss (GASP) 2017/2426 des Rates vom 21. Dezember 2017 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ABl. L 343 vom 22. Dezember 2017, S. 77.

Die bereits geltenden restriktiven Maßnahmen werden um weitere sechs Monate bis zum 31. Juli 2018 verlängert.

Mitteilung an bestimmte Personen und Organisationen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2014/145/GASP des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, unterliegen; ABl. C 441 vom 22. Dezember 2017, S. 13.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017

VR China – Ausfuhrlizenzen 2018

Das chinesische Wirtschaftsministerium MOFCOM hat mit Veröffentlichung Nr. 88 vom 22.12.2017 eine Liste mit Waren veröffentlicht, für die bei der Ausfuhr aus der VR China Lizenzen erforderlich sind. Betroffen sind Agrarerzeugnisse, Energieträger, Chemikalien, Rohstoffe, darunter seltene Erden und Fahrzeuge. Es werden auch Details zum Verfahrensablauf bekannt gegeben.

Die ersten 6 Ziffern der Zolltarifnummern sind weltweit gleich. Bis hierhin kann man sich mit dem deutschen Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik behelfen.

Liste

 

Quelle: Chinesische Wirtschaftsministerium

 

VR China- Einfuhrlizenzen 2018

Das chinesische Wirtschaftsministerium MOFCOM hat am 22.12.2017 in einem gemeinsamen Erlass mit der Generalzollverwaltung und der Quarantänebehörde AQSIQ eine Liste mit Waren veröffentlicht, für die bei der Einfuhr in die VR China Lizenzen erforderlich sind. Betroffen sind Chemische Anlagen, Anlagen zur Eisenverhüttung, Erzeugnisse des Maschinenbaus, Hebe- und Transportgeräte, Anlagen zur Papierherstellung, Elektrotechnik, Nahrungsmittel- und Verpackungsanlagen, Landwirtschaftliche Maschinen, Druck- und Textilmaschinen, Schiffe sowie Ozon abbauende Chemikalien.

Die ersten 6 Ziffern der Zolltarifnummern sind weltweit gleich. Bis hierhin kann man sich mit dem deutschen Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik behelfen.

Liste

 

Quelle: Chinesisches Wirtschaftsministerium

VR China – Automatische Importlizenzen 2018

Das chinesische Wirtschaftsministerium MOFCOM hat eine Liste mit den Waren veröffentlicht, für die bei der Einfuhr nach China Automatische Importlizenzen erforderlich sind. Betroffen sind: landwirtschaftliche Waren, Kohle, Erzeugnisse aus Eisen, Kupfer und Aluminium, Eisenerz, Mineralölerzeugnisse, Düngemittel, Stahlwaren, Maschinenbau, Elektronik, Fahrzeuge und Gebrauchtmaschinen.

Die ersten 6 Ziffern der Zolltarifnummern sind weltweit gleich. Bis hierhin kann man sich mit dem deutschen Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik behelfen.

Liste

 

Quelle: Chinesische Wirtschaftsministerium