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EU/Russische Föderation – Restriktive Maßnahmen im Zusammenhang mit der Lage in der Ukraine
Verlängerung der Sanktionen
Beschluss (GASP) 2017/2426 des Rates vom 21. Dezember 2017 zur Änderung des Beschlusses 2014/512/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren; ABl. L 343 vom 22. Dezember 2017, S. 77.
Die bereits geltenden restriktiven Maßnahmen werden um weitere sechs Monate bis zum 31. Juli 2018 verlängert.
Mitteilung an bestimmte Personen und Organisationen, die den restriktiven Maßnahmen nach dem Beschluss 2014/145/GASP des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 des Rates über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, unterliegen; ABl. C 441 vom 22. Dezember 2017, S. 13.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2017