Motorbetriebenes, überwiegend aus Kunststoff besehendes Spielzeug – Unterposition 9503 00 75

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 223. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 22. bis 24. September 2021:

Warenbeschreibung:

Motorbetriebenes, überwiegend aus Kunststoff besehendes Spielzeug, das eine Wasserpistole darstellt, mit einer Größe von ca. 70 cm. Mit einer eingebauten Pumpe mit Elektromotor, die die Flüssigkeit in den Tank saugt und unter Druck setzt. Die einzelnen Wasserkugeln werden durch einen Lauf verschossen. Mit integriertem Akku und mit LED-Anzeige, die die verbleibenden Schüsse und den Ladezustand des Akkus anzeigt. Die Ware dient der spielerischen Unterhaltung.

Einreihung

Einreihung gemäß AV 1 und 6 für die Auslegung der Kombinierten Nomenklatur, als „Spielzeug und Modelle, mit eingebautem Motor, aus Kunststoff“ in die Unterposition 9503 00 75.

(Stand: 04.11.2021)

Quelle: Zoll.de

Programmierbare Mini-Roboter – Eine Einreihung unter den Code 9503 00 8x

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 223. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 22. bis 24. September 2021:

Warenbeschreibung:

Programmierbare Mini-Roboter mit Abmessungen von 2,8 x 3 cm, in einem Kunststoffgehäuse mit einer Gummihülle, die einen programmierbaren Mikrochip, optische Sensoren für die Linienverfolgung, eine Leiterplatte mit passiven und aktiven Elementen, einen Elektromotor, eine LED-Lampe mit mehreren Farben, einen Mikro-USB-Anschluss und 2 Räder aufweisen. Die Waren sind wiederaufladbar und mit iOS und Android kompatibel, um sie mit einem Smartphone zu verbinden. Diese Roboter sind für Kinder zum Lernen auf interaktive Weise bestimmt (Codieren lernen). Je nach Eingabe (von den Kindern gewählte Farbcodes) folgen sie der Route (auf Papier oder auf der Oberfläche digitaler Geräte mit Hilfe einer speziellen Anwendung) und führen bestimmte Befehle aus (z. B. Verlangsamen, Beschleunigen, Wenden usw. – sie können bis zu 500 verschiedene Farbcodes erkennen). Die Geräte sind für den Einzelverkauf aufgemacht und werden in einer Kunststoffbox zusammen mit einem nicht charakterbestimmenden USB-Kabel angeboten.

Einreihung/Begründung:

Diese programmierbaren Mini-Roboter werden in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 in den KN-Code 9503 00 75 eingereiht. Die Waren erfüllen den Wortlaut des Einstrich-Codes 9503 00 7x „Anderes Spielzeug und Modelle, mit eingebautem Motor“. Eine Einreihung unter den Code 9503 00 8x „andere“ (9503 00 87 „tragbare interaktive, elektronische Lernprodukte, hauptsächlich konstruiert für Kinder“) ist daher ausgeschlossen.

Programmierbare Mini-Roboter, die in Zusammenstellungen mit anderen Artikeln, wie z. B. Bedienungsanleitungen/Büchern mit Aktivitäten/Anweisungen, speziellen Aufklebern, Farbstiften, Postern, durchsichtigen Kappen usw., angeboten werden, werden in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 ebenfalls in den KN-Code 9503 00 75 eingereiht, da die Roboter der Zusammenstellung ihren wesentlichen Charakter verleihen.

(Stand: 04.11.2021)

Quelle:Zoll.de

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: „implantierbarer Katheter“-Einreihung in den KN-Code 9021 90 90Einreihung in den KN-Code 9021 90 90

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 223. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 22. bis 24. September 2021:

Ein „implantierbarer Katheter“ und ein „implantierbares Katheter-Kit“ (bestehend aus einem Katheter, einem Konnektor, einer Nadel zum Einführen und einem Befestigungssystem), bei denen der Katheter aus biokompatiblen Materialien (Titan, Polyurethan und Polysulfon) besteht und bis zu 29 Tage im menschlichen Körper implantiert bleiben kann, um einen venösen, arteriellen und subkutanen Zugang zu schaffen und einen kontinuierlichen Fluss von schmerzstillenden oder anderen Medikamenten abzugeben, werden als Katheter in den KN-Code 9018 39 00 eingereiht. Für die Einreihung der erstgenannten Ware sind die Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 maßgebend, da die Ware aufgrund ihrer objektiven Merkmale und Eigenschaften unter den Wortlaut des KN-Codes 9018 39 00 fällt. Die letztgenannte Ware wird gemäß der Allgemeinen Vorschrift 3 b) als für den Einzelverkauf aufgemachte Ware angesehen. Sie wird daher nach dem Katheter eingereiht, der der Warenzusammenstellung ihren wesentlichen Charakter verleiht. Eine Einreihung in den KN-Code 9021 90 90 als andere Vorrichtungen, die zum Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen am Körper getragen oder implantiert werden, ist ausgeschlossen, da der Schutz der Vene nicht als Beheben von Funktionsschäden oder Gebrechen angesehen wird.

(Stand: 04.11.2021)

Quelle: Zoll.de

Kombinierte Nomenklatur – Neue Version 2022

Die neue Version gilt ab 1. Januar 2022

Die Europäische Kommission hat die neue Version der Kombinierten Nomenklatur (KN) 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union (EU) veröffentlicht. Veränderte Handelsvolumina und technischer Fortschritt machen Anpassungen notwendig. Grund für viele Neuerungen ist auch die Überarbeitung des Harmonisierten Systems (HS), dessen Änderung ebenfalls am 1. Januar 2022 wirksam wird. Die Änderungen der 6-Steller auf HS-Ebene ziehen weitere Änderungen in der Kombinierten Nomenklatur der EU (8-Steller) nach sich.

Die Änderungen sind in der Durchführungsverordnung durch Symbole gekennzeichnet:

★ kennzeichnet neue Codenummern

■ kennzeichnet bestehende Codenummern, jedoch mit anderem Inhalt

 

Taric 2022

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.

 

 

USA und EU einigen sich bei Zusatzzöllen auf Stahl

Die USA haben mit der EU Ende Oktober 2021 eine Einigung zu den Zusatzzöllen auf Stahl und Aluminium erzielt.

Die Einigung ermöglicht künftig die Einfuhr in den USA von Stahl- und Aluminiumprodukten aus der EU im Rahmen eines Zollkontingentes. Die Höhe des Kontingentes steht noch nicht fest. Im Gegenzug wird die EU bislang erhobene Zusatzzölle auf US-Produkte aussetzen.
Ebenso haben sich beide Seiten darauf geeinigt, den WTO-Streit  auszusetzen.

EU Arrangements on Global Steel and Aluminum Excess Capacity and Carbon Intensity

Quelle:  Office of the Unittetd States Trade Representative