Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Programmierbare Mini-Roboter – Eine Einreihung unter den Code 9503 00 8x
Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 223. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 22. bis 24. September 2021:
Warenbeschreibung:
Programmierbare Mini-Roboter mit Abmessungen von 2,8 x 3 cm, in einem Kunststoffgehäuse mit einer Gummihülle, die einen programmierbaren Mikrochip, optische Sensoren für die Linienverfolgung, eine Leiterplatte mit passiven und aktiven Elementen, einen Elektromotor, eine LED-Lampe mit mehreren Farben, einen Mikro-USB-Anschluss und 2 Räder aufweisen. Die Waren sind wiederaufladbar und mit iOS und Android kompatibel, um sie mit einem Smartphone zu verbinden. Diese Roboter sind für Kinder zum Lernen auf interaktive Weise bestimmt (Codieren lernen). Je nach Eingabe (von den Kindern gewählte Farbcodes) folgen sie der Route (auf Papier oder auf der Oberfläche digitaler Geräte mit Hilfe einer speziellen Anwendung) und führen bestimmte Befehle aus (z. B. Verlangsamen, Beschleunigen, Wenden usw. – sie können bis zu 500 verschiedene Farbcodes erkennen). Die Geräte sind für den Einzelverkauf aufgemacht und werden in einer Kunststoffbox zusammen mit einem nicht charakterbestimmenden USB-Kabel angeboten.
Einreihung/Begründung:
Diese programmierbaren Mini-Roboter werden in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1 und 6 in den KN-Code 9503 00 75 eingereiht. Die Waren erfüllen den Wortlaut des Einstrich-Codes 9503 00 7x „Anderes Spielzeug und Modelle, mit eingebautem Motor“. Eine Einreihung unter den Code 9503 00 8x „andere“ (9503 00 87 „tragbare interaktive, elektronische Lernprodukte, hauptsächlich konstruiert für Kinder“) ist daher ausgeschlossen.
Programmierbare Mini-Roboter, die in Zusammenstellungen mit anderen Artikeln, wie z. B. Bedienungsanleitungen/Büchern mit Aktivitäten/Anweisungen, speziellen Aufklebern, Farbstiften, Postern, durchsichtigen Kappen usw., angeboten werden, werden in Anwendung der Allgemeinen Vorschriften 1, 3 b) und 6 ebenfalls in den KN-Code 9503 00 75 eingereiht, da die Roboter der Zusammenstellung ihren wesentlichen Charakter verleihen.
(Stand: 04.11.2021)
Quelle:Zoll.de






