Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen: Cartomizer mit E-Liquid

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen:

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 223. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 22. bis 24. September 2021:

Warenbeschreibung:

Cartomizer mit E-Liquid

Eine Ware, bestehend aus einem „Cartomizer“ (einem luftdichten Kunststoffbehälter mit einem Mundstück und einem Zerstäuber mit elektrischem Heizelement), gefüllt mit E-Liquid. Sie wird in ein Gehäuse mit Batterie eingesetzt, um ein bestimmtes Modell einer elektronischen Zigarette zu ergeben (ein USB-Kabel zum Aufladen der Batterie wird mitgeliefert). Nur das die Batterie enthaltende Gehäuse wird von den Benutzern behalten, wenn sie das Produkt nach vollständiger Verwendung des E-Liquids wechseln.

Einreihung:

Die Ware ist bis zum 31. Dezember 2021 in Anwendung der AV 1, 3 b) und 6 in die Unter-position 3824 99 einzureihen.

Die Ware ist ab dem 1. Januar 2022 in Anwendung der AV 1 und 3 b) in die Position 2404 einzureihen.

Begründung:

Das E-Liquid verleiht der Ware ihren wesentlichen Charakter in Bezug auf die Verwendung der Ware.

(Stand: 11.11.2021)

Quelle: Zoll.de

Neue Ausgabe des HS 2022

Das HS wird alle fünf Jahre aktualisiert und zum 1. Januar angewendet. Das aktuelle HS 2017 wird am 1. Januar 2022 durch das HS 2022 ersetzt.

Die neue Ausgabe enthält 351 Änderungen, die zahlreiche Waren im grenzüberschreitenden Handel abdecken. Die wichtigsten Änderungen des HS 2022 sind Anpassungen an den derzeitigen Handel durch die Anerkennung neuer Produktströme und die Berücksichtigung von Umwelt- und Sozialfragen sowie technischem Fortschritt.

Mit den jeweiligen Korrelationstabellen können Sie überprüfen, ob auch Ihre Waren betroffen sind.

 

Korrelationstabellen: HS 2017 zu HS 2022 und HS 2022 zu HS 2017

 

Quelle: World Customs Organization

Erläuterungen

Änderungen der Erläuterungen:

Lfd. Nr.BezeichnungTeilAnwendbar ab
1.Position 2206NEH27.10.2021
2.Position 2208NEH27.10.2021
3.Position 2306NEH27.10.2021
4.Position 2404NEH01.01.2022
5.Position 3402NEH27.10.2021
6.Position 3808NEH27.10.2021
7.Position 3824NEH29.10.2021
8.Position 3926NEH29.10.2021
9.Position 6307NEH29.10.2021
10.Abschnitt XVIKN29.03.2021
11.Position 8543NEH29.10.2021
12.Position 8704NEH30.07.2017
13.VorbemerkungenListe01.01.2021
(Stand: 11.11.2021)

Quelle: Zoll.de

RCEP tritt zum 1. Januar 2022 in Kraft

Regional Comprehensive Economic Partnership Agreement (RCEP)

Australien und Neuseeland haben das Freihandelsabkommen Regional Comprehensive Economic Partnership Agreement (RCEP) am 2. November 2021 ratifiziert. Damit sind die Voraussetzungen für das Inkrafttreten des Abkommens gemäß Art. 20.6 erfüllt, weil nun sechs der zehn ASEAN-Staaten und drei der übrigen Vertragspartner ratifiziert haben. RCEP kann zum 1. Januar 2022 in Kraft treten.

Das Abkommen gilt zunächst nur für die Staaten, die es bereits ratifiziert haben. Das sind die ASEAN-Staaten Brunei-Darussalam, Kambodscha, Laos, Singapur, Thailand und Vietnam sowie Australien, China, Japan und Neuseeland. Für die restlichen Vertragsstaaten Indonesien, Malaysia, Myanmar und die Philippinen sowie für Korea tritt es 60 Tage nach deren Ratifizierung in Kraft.

 

Quelle: Minister for Trade, Tourism and Investment of Australien

USB-Controllern/-Mischpulte

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen:

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 223. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 22. bis 24. September 2021:

Warenbeschreibung:

Es handelt sich um zwei Kategorien von USB-Controllern/-Mischpulten:

Geräte der Kategorie 1 sind Controller, die nur als Eingangsgeräte für ein über USB angeschlossenes Gerät (Computer, Laptop, Smartphone) verwendet werden können, um die auf diesem Gerät installierte Software zu bedienen. Diese Art von Controller kann nur Audiodateien oder Musik von dem angeschlossenen Gerät wiedergeben. Es ist nicht möglich, Musik von einer externen Audioquelle zu laden. Weiterlesen