USB-Controllern/-Mischpulte

Gerichtliche Entscheidungen und Einzelerlasse zu Einreihungsfragen:

Protokollerklärung des Ausschusses für den Zollkodex, Fachbereich Zolltarifliche und Statistische Nomenklatur (Teilbereich Textilien und Mechanik/Verschiedenes) – 223. Sitzung des Ausschusses für den Zollkodex vom 22. bis 24. September 2021:

Warenbeschreibung:

Es handelt sich um zwei Kategorien von USB-Controllern/-Mischpulten:

Geräte der Kategorie 1 sind Controller, die nur als Eingangsgeräte für ein über USB angeschlossenes Gerät (Computer, Laptop, Smartphone) verwendet werden können, um die auf diesem Gerät installierte Software zu bedienen. Diese Art von Controller kann nur Audiodateien oder Musik von dem angeschlossenen Gerät wiedergeben. Es ist nicht möglich, Musik von einer externen Audioquelle zu laden.

Geräte der Kategorie 2 sind Controller, die denen der Kategorie 1 ähneln, jedoch zusätzlich über bestimmte unabhängige Funktionen verfügen. Diese Art von Controller ist ebenfalls für die Verwendung in Kombination mit einem anderen Gerät vorgesehen, verfügt aber zusätzlich über Funktionen, die auch ohne ein solches Gerät genutzt werden können. So können beispielsweise Signale von anderen Quellen wie Plattenspielern oder CDJ-Playern empfangen werden.

Bei beiden Waren handelt es sich um Zweikanal-DJ-Controller. Die Geräte bestehen aus zwei Deck-Bereichen und einem Mischpult-Bereich. Sie verfügen über Wiedergabetasten, Tasten für verschiedene Effekte und Pitchbends zum Ändern der Wiedergabegeschwindigkeit.

Des Weiteren umfassen sie mehrere Kanäle zum Mischen der Musiksignale sowie Anschlüsse für Lautsprecher, Mikrofone, Kopfhörer, Verstärker usw.

Einreihung:

Die Waren der Kategorie 1 sind in Anwendung der AV 1 und 6, Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI und Anmerkung 5 E) zu Kapitel 84 in die Unterposition 8543 70 90 einzureihen.

Die Waren der Kategorie 2 sind in Anwendung der AV 1 und 6 und Anmerkung 3 zu Abschnitt XVI in die Unterposition 8543 70 90 einzureihen.

Begründung:

Es wird auch auf die HS-Erläuterungen zu Position 8543 Nr. 4) hinsichtlich der Tonmischgeräte verwiesen.

(Stand: 05.11.2021)

 

Quelle: Zoll.de