Nutzung des Einheitspapiers bei der Einfuhr

Ende der Übergangsregelung zur Nutzung des Einheitspapiers bei der Einfuhr zum 31. Dezember 2022

Datum: 15.02.2022Thema: Zölle

Ab dem 1. Januar 2023 sind grundsätzlich Standard-Zollanmeldungen (Artikel 162 Zollkodex der Union – UZK) und vereinfachte Zollanmeldungen (Artikel 166 UZK) sowie die Übermittlung der angeschriebenen Daten der vereinfachten Zollanmeldung im Rahmen der Anschreibung in der Buchführung des Anmelders (Artikel 182 UZK) gemäß Artikel 6 Abs. 1 UZK elektronisch abzugeben, weil die Übergangsregelungen gemäß Artikel 278 Abs. 2 Buchstabe b) UZK zu diesem Zeitpunkt enden.

Reisende können für mitgeführte Waren weiterhin eine Zollanmeldung auf dem Einheitspapier abgeben. Außerdem kann das Einheitspapier im Rahmen des Ausfallverfahrens gemäß Kapitel 8.2.3 der Verfahrensweisung ATLAS verwendet werden. Weiterlesen

Antidumping – Bestimmte offenmaschige Gewebe aus Glasfasern

Die EU-Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten bekannt. Die Antidumpingmaßnahmen betreffen Waren mit Ursprung in China, Indien, Indonesien, Malaysia, Taiwan, Thailand.

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 63 vom 7. Februar 2022, S. 11.

Auf Einfuhren bestimmter offenmaschiger Gewebe aus Glasfasern mit Ursprung in China, Indien, Indonesien, Malaysia, Taiwan und Thailand bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2017/1993 eingeführt wurden.

Diese Maßnahmen treten am 8. November 2022 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2022

Die Schweiz hebt Industriezölle ab 1. Januar 2024 auf

Bundesrat beschliesst Aufhebung der Industriezölle per 1. Januar 2024

Bern, 02.02.2022 – Ab Anfang 2024 gibt es in der Schweiz keine Einfuhrzölle für Industrieprodukte mehr. Dies hat der Bundesrat am 2. Februar 2022 beschlossen. Die Massnahme stärkt den Wirtschaftsstandort Schweiz und unterstützt die Wiederbelebung der Wirtschaft nach der Krise.

Mit einer Änderung des Zolltarifgesetzes werden die Einfuhrzölle für sämtliche Industrieprodukte im Schweizerischen Zolltarif aufgehoben. Parallel dazu wird auch der komplexe Zolltarif für Industrieprodukte vereinfacht. Die Massnahmen erleichtern den Import von Industrieprodukten und ermöglichen den Unternehmen Zugang zu günstigeren Vorleistungen aus dem Ausland. Zudem stärken sie die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft im Inland und beim Export. Und nicht zuletzt profitieren Konsumentinnen und Konsumenten von tieferen Preisen für importiere Konsumgüter.

Mit dem 1. Januar 2024 hat der Bundesrat das Datum für das Inkrafttreten der Massnahmen so gewählt, dass die Umstellungsaufwände für Wirtschaftsakteure und bei der Verwaltung so tief wie möglich gehalten werden können. Allen Akteuren – sowohl auf Wirtschafts- wie auf Behördenseite – steht damit genügend Vorlaufzeit für die erforderlichen technischen und organisatorischen Anpassungen zur Verfügung. Die notwendige Änderung des Zolltarifgesetzes war vom Parlament im Oktober 2021 gutgeheissen worden.

Quelle: Der Schweizer Bundesrat

Spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus

Aktualisierte Fassung der VO (EG) Nr. 2580/2001

Die Verordnung über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktive Maßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus steht zum Download bereit.

thumbnail of spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen 08.02.2022

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2022