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Antidumping – Bestimmte offenmaschige Gewebe aus Glasfasern
Die EU-Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten bekannt. Die Antidumpingmaßnahmen betreffen Waren mit Ursprung in China, Indien, Indonesien, Malaysia, Taiwan, Thailand.
Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 63 vom 7. Februar 2022, S. 11.
Auf Einfuhren bestimmter offenmaschiger Gewebe aus Glasfasern mit Ursprung in China, Indien, Indonesien, Malaysia, Taiwan und Thailand bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2017/1993 eingeführt wurden.
Diese Maßnahmen treten am 8. November 2022 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2022