Antidumping – Bestimmte offenmaschige Gewebe aus Glasfasern

Die EU-Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten bekannt. Die Antidumpingmaßnahmen betreffen Waren mit Ursprung in China, Indien, Indonesien, Malaysia, Taiwan, Thailand.

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 63 vom 7. Februar 2022, S. 11.

Auf Einfuhren bestimmter offenmaschiger Gewebe aus Glasfasern mit Ursprung in China, Indien, Indonesien, Malaysia, Taiwan und Thailand bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2017/1993 eingeführt wurden.

Diese Maßnahmen treten am 8. November 2022 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.

 

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