Antidumping – Aspartam mit Ursprung in China

Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen.

Durchführungsverordnung (EU) 2022/2001 der Kommission vom 21. Oktober 2022 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Aspartam mit Ursprung in der Volksrepublik China im Anschluss an eine Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens der Maßnahmen nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates; ABl. L 274 vom 24. Oktober 2022, S. 24.

Die Maßnahmen gelten für fünf Jahre

Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Aspartam (N-L-α-Aspartyl-L-phenylalanin-1-methylester, 3-amino-N-(α-carbomethoxy-phenethyl)-succinamidsäure-N-methylester), CAS Nummer 22839-47-0, mit Ursprung in China.

Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: ex 2924 29 70 (TARIC-Code 2924297005).

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2022.

Diagonale Ursprungskumulierung – Neue Matrix

Die Europäische Kommission hat die neue Matrix zur Pan-Europa-Mittelmeer-Kumulierung veröffentlicht.

Mitteilung der Kommission über die Anwendung der Übergangsregeln für den Ursprung betreffend die diagonale Kumulierung zwischen den anwendenden Vertragsparteien in der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone (PEM), ABl. C 405 vom 21. Oktober 2022, S. 56-60.

  • Tabelle 1: Vereinfachte Übersicht über die Kumulierungsmöglichkeiten zum 15. Oktober 2022
  • Tabelle 2: Beginn der Anwendung der diagonalen Kumulierung

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Restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine

Aktualisierte Fassung der VO (EU) Nr. 269/2014

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Dokumenttyp: Vorschriften 21.10.2022 | AWR

Die Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, steht zum Download bereit.

Quell. Zoll.de

Antidumping – Warmgewalzte Flacherzeugnisse aus Eisen

Die EU-Kommission stellt die Auslaufüberprüfung ein. Die bestehenden Maßnahmen betreffen Waren mit Ursprung in Brasilien, Iran, Russland und der Ukraine.

Bekanntmachung der Einleitung einer Überprüfung […]; ABl. C 384 vom 5. Oktober 2022, S. 3;

Gegenstand der Untersuchung sind bestimmte Flacherzeugnisse aus Eisen, nicht legiertem oder anderem legiertem Stahl, auch in Rollen (Coils) (auch zugeschnittene Waren und Schmalbanderzeugnisse („narrow strip“)), nur warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen.

Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: 7208 10 00, 7208 25 00, 7208 26 00, 7208 27 00, 7208 36 00, 7208 37 00, 7208 38 00, 7208 39 00, 7208 40 00, 7208 52 10, 7208 52 99, 7208 53 10, 7208 53 90, 7208 54 00, 7211 13 00, 7211 14 00, 7211 19 00, ex 7225 19 10 (TARIC-Code 7225191090), 7225 30 90, ex 7225 40 60 (TARIC-Code 7225406090), 7225 40 90, ex 7226 19 10 (TARIC-Codes 7226191091, 7226191095), 7226 91 91 und 7226 91 99. Weiterlesen