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Antidumping – Aspartam mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen.
Durchführungsverordnung (EU) 2022/2001 der Kommission vom 21. Oktober 2022 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Aspartam mit Ursprung in der Volksrepublik China im Anschluss an eine Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens der Maßnahmen nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/1036 des Europäischen Parlaments und des Rates; ABl. L 274 vom 24. Oktober 2022, S. 24.
Die Maßnahmen gelten für fünf Jahre
Bei der betroffenen Ware handelt es sich um Aspartam (N-L-α-Aspartyl-L-phenylalanin-1-methylester, 3-amino-N-(α-carbomethoxy-phenethyl)-succinamidsäure-N-methylester), CAS Nummer 22839-47-0, mit Ursprung in China.
Die Ware wird derzeit unter dem folgenden KN-Code eingereiht: ex 2924 29 70 (TARIC-Code 2924297005).
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2022.






