Antidumping – Bestimmte offenmaschige Gewebe aus Glasfasern

Die EU-Kommission leitet eine Auslaufübeprüfung ein. Die Antidumpingmaßnahmen betreffen Waren mit Ursprung in China, Indien, Indonesien, Malaysia, Taiwan, Thailand.

Bekanntmachung der Einleitung einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter offenmaschiger Gewebe aus Glasfasern mit Ursprung in der Volksrepublik China, ABl. C 421 vom 4. November 2022, S. 54;

Gegenstand der Untersuchung sind offenmaschige Gewebe aus Glasfasern mit einer Zelllänge und -breite von mehr als 1,8 mm und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 35 g, ausgenommen Glasfaserscheiben.

Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 7019 63 00, ex 7019 64 00, ex 7019 65 00, ex 7019 66 00 und ex 7019 69 90 (TARIC-Codes 7019 63 00 19, 7019 64 00 19, 7019 65 00 18, 7019 66 00 18 und 7019 69 90 19).

Der Antrag wurde vom Verband Tech-Fab Europe eingereicht.

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2022.

Kombinierte Nomenklatur – Neue Version 2023

Die Europäische Kommission hat die neue Version der Kombinierten Nomenklatur (KN) 2023 vorgelegt. Sie gilt ab 1. Januar 2023.

Durchführungsverordnung (EU) 2022/1998 der Kommission vom 20. September 2022 zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif; ABl. L 282 vom 31. Oktober 2022, S. 1.

Die Änderungen sind in der Durchführungsverordnung durch Symbole gekennzeichnet:

★ kennzeichnet neue Codenummern

■ kennzeichnet bestehende Codenummern, jedoch mit anderem Inhalt.

Taric 2023 DE

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2022

 

EU/Moldau – Restriktive Maßnahmen

Sanktionen werden erneut verlängert.

Beschluss (GASP) 2022/2085; ABl. L 280 vom 28. Oktober 2022, S. 4.

Die bestehenden restriktiven Maßnahmen gegen die Führung der transnistrischen Region der Republik Moldau werden bis zum 31. Oktober 2023 verlängert.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2022

Neues Zollabkommen zwischen der EU und Moldau

Das neue Abkommen verbessert den Handel zwischen der EU und Moldau durch Zollerleichterungen für Unternehmen und tritt am 1. November 2022 in Kraft.

ABl. L280 vom 28. Oktober 2022

Das neue Abkommen legt fest, dass sowohl die EU als auch Moldau gegenseitig ihre Programme für zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEOs) anerkennen werden. Einen großen Vorteil stellen dabei vor allem weniger Zollkontrollen und bevorzugte Behandlungen bei der Zollabfertigung dar.

Das Abkommen soll daher den Handel für viele EU- und moldawische Händler einfacher und kostengünstiger machen.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2022