Antidumping – Bestimmte offenmaschige Gewebe aus Glasfasern

Die EU-Kommission leitet eine Auslaufübeprüfung ein. Die Antidumpingmaßnahmen betreffen Waren mit Ursprung in China, Indien, Indonesien, Malaysia, Taiwan, Thailand.

Bekanntmachung der Einleitung einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter offenmaschiger Gewebe aus Glasfasern mit Ursprung in der Volksrepublik China, ABl. C 421 vom 4. November 2022, S. 54;

Gegenstand der Untersuchung sind offenmaschige Gewebe aus Glasfasern mit einer Zelllänge und -breite von mehr als 1,8 mm und mit einem Quadratmetergewicht von mehr als 35 g, ausgenommen Glasfaserscheiben.

Die Ware wird derzeit unter den folgenden KN-Codes eingereiht: ex 7019 63 00, ex 7019 64 00, ex 7019 65 00, ex 7019 66 00 und ex 7019 69 90 (TARIC-Codes 7019 63 00 19, 7019 64 00 19, 7019 65 00 18, 7019 66 00 18 und 7019 69 90 19).

Der Antrag wurde vom Verband Tech-Fab Europe eingereicht.

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