Restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen

Aktualisierte Fassung der VO (EU) Nr. 269/2014

Die Verordnung über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen, steht zum Download bereit.

Download (öffnet in neuem Fenster) PDF | 2 MB | Datei ist nicht barrierefrei

Dokumenttyp: Vorschriften 15.11.2022 | AWR

Quelle: Zoll.de

Verbindliche Ursprungsauskunft

Liste der von den Mitgliedstaaten und vom Vereinigten Königreich in Bezug auf Nordirland benannten Behörden, bei denen Anträge auf verbindliche Ursprungsauskünfte eingehen oder die verbindliche Ursprungsauskünfte erteilen.

thumbnail of OJ JOC_2022_431_R_0005 DE TXT

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2022.

EU-Dual-Use-Verordnung – Aktualisierung der Güterliste

Anhang I der neuen Dual-Use-Verordnung wird aktualisiert.

Am 21. Oktober 2022 legte die Europäische Kommission den Entwurf für eine Aktualisierung der Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck vor (Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821). Die Änderungen sollen im Januar 2023 in Kraft treten.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht den Entwurf.

thumbnail of afk_gueterlisten_entwurf_unverbindlicher_ueberblick

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle

 

EU/Türkei – Restriktive Maßnahmen

Sanktionen wegen nicht genehmigter Bohrtätigkeiten werden verlängert. 

Beschluss (GASP) 2022/2186; ABl. L 288 vom 9. November 2022, S. 81.

Im November 2019 beschloss der Rat der EU restriktive Maßnahmen gegenüber der Türkei. Hintergrund waren nicht genehmigte Bohrtätigkeiten im östlichen Mittelmeer.

Diese Maßnahmen werden um ein weiteres Jahr, bis 12. November 2023, verlängert.

Die Sanktionen können Einreiseverbote und das Einfrieren von Vermögenswerten umfassen. Zudem kann es Personen und Einrichtungen aus der EU verboten werden, den mit Sanktionen belegten Personen und Einrichtungen finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2022.

Erläuterungen

Änderungen der Erläuterungen:

Lfd. Nr.BezeichnungTeilAnwendbar ab
1.Position 8438EE20.11.2022
2.Position 8479KN31.10.2022
3.Position 8529KN31.10.2022
4.Position 8544EE17.11.2022
5.VorbemerkungenListe01.01.2022
(Stand: 10.11.2022)

Quelle: Zoll.de

 

Verlängerung der Abverkaufsfrist für Wasserpfeifentabak in Kleinverkaufspackungen

Packungshöchstmenge für Wasserpfeifentabak

Datum: 07.11.2022Thema: Tabaksteuer

Mit ergänzendem Informationsschreiben (Stand: 23. Dezember 2021) wurde unter anderem die zum 1. Juli 2022 geltende Neufassung des § 31 Abs. 4 Tabaksteuerverordnung (TabStV) bekanntgegeben und eine Abverkaufsfrist für Wasserpfeifentabak in Kleinverkaufspackungen über 25 Gramm bis zum 31. Dezember 2022 zugestanden.

Diese Abverkaufsfrist wird nunmehr um sechs Monate bis zum 30. Juni 2023 verlängert.

thumbnail of informationsschreiben_verbaende_20221102

Quelle: Zoll.de