Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Zoll und Außenwirtschaft
Restriktive Maßnahmen gegen die Verbreitung und den Einsatz chemischer Waffen
Restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen
Verbindliche Ursprungsauskunft
Liste der von den Mitgliedstaaten und vom Vereinigten Königreich in Bezug auf Nordirland benannten Behörden, bei denen Anträge auf verbindliche Ursprungsauskünfte eingehen oder die verbindliche Ursprungsauskünfte erteilen.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2022.
Informationsschreiben über rechtliche Änderungen bei Zollversandverfahren
EU-Dual-Use-Verordnung – Aktualisierung der Güterliste
Anhang I der neuen Dual-Use-Verordnung wird aktualisiert.
Am 21. Oktober 2022 legte die Europäische Kommission den Entwurf für eine Aktualisierung der Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck vor (Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821). Die Änderungen sollen im Januar 2023 in Kraft treten.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht den Entwurf.
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
EU/Türkei – Restriktive Maßnahmen
Sanktionen wegen nicht genehmigter Bohrtätigkeiten werden verlängert.
Beschluss (GASP) 2022/2186; ABl. L 288 vom 9. November 2022, S. 81.
Im November 2019 beschloss der Rat der EU restriktive Maßnahmen gegenüber der Türkei. Hintergrund waren nicht genehmigte Bohrtätigkeiten im östlichen Mittelmeer.
Diese Maßnahmen werden um ein weiteres Jahr, bis 12. November 2023, verlängert.
Die Sanktionen können Einreiseverbote und das Einfrieren von Vermögenswerten umfassen. Zudem kann es Personen und Einrichtungen aus der EU verboten werden, den mit Sanktionen belegten Personen und Einrichtungen finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2022.
Erläuterungen
Änderungen der Erläuterungen:
| Lfd. Nr. | Bezeichnung | Teil | Anwendbar ab |
| 1. | Position 8438 | EE | 20.11.2022 |
| 2. | Position 8479 | KN | 31.10.2022 |
| 3. | Position 8529 | KN | 31.10.2022 |
| 4. | Position 8544 | EE | 17.11.2022 |
| 5. | Vorbemerkungen | Liste | 01.01.2022 |
| (Stand: 10.11.2022) | |||
Quelle: Zoll.de
Verlängerung der Abverkaufsfrist für Wasserpfeifentabak in Kleinverkaufspackungen
Packungshöchstmenge für Wasserpfeifentabak
Mit ergänzendem Informationsschreiben (Stand: 23. Dezember 2021) wurde unter anderem die zum 1. Juli 2022 geltende Neufassung des § 31 Abs. 4 Tabaksteuerverordnung (TabStV) bekanntgegeben und eine Abverkaufsfrist für Wasserpfeifentabak in Kleinverkaufspackungen über 25 Gramm bis zum 31. Dezember 2022 zugestanden.
Diese Abverkaufsfrist wird nunmehr um sechs Monate bis zum 30. Juni 2023 verlängert.
Quelle: Zoll.de
EDI-Implementierungshandbuch zu AES-Release 3.0
Das EDI-Implementierungshandbuch zu AES-Release 3.0 steht in aktualisierter Fassung zum Download bereit.
EDI-Implementierungshandbuch zu AES-Release 3.0 (inkl. 6. Berichtigung)
ZIP | 7 MB | Datei ist nicht barrierefrei
Quelle: Zoll.de






