EU-Dual-Use-Verordnung – Aktualisierung der Güterliste

Anhang I der neuen Dual-Use-Verordnung wird aktualisiert.

Am 21. Oktober 2022 legte die Europäische Kommission den Entwurf für eine Aktualisierung der Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck vor (Anhang I der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821). Die Änderungen sollen im Januar 2023 in Kraft treten.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) veröffentlicht den Entwurf.

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Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle