Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Zoll und Außenwirtschaft
Restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen, die mit den ISIL (Da’esh)- und Al-Qaida-Organisationen
Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Sudan
Restriktiver Maßnahmen gegen ISIL (Da’esh)- und Al-Qaida und die mit ihnen verbundenen natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen
Restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Organisationen und Einrichtungen angesichts der Lage in Iran
Spezifische Beschränkungen in den wirtschaftlichen und finanziellen Beziehungen zu Irak
Referenzierung auf eine in ICS2 registrierte summarische Eingangsanmeldung bei Ab gabe der SumA
Neue Runde von Anträgen auf Aussetzung der autonomen Zollsätze des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte gewerbliche und landwirtschaftliche Waren
VERFAHREN BEZÜGLICH DER DURCHFÜHRUNG DER WETTBEWERBSPOLITIK EUROPÄISCHE KOMMISSION Amtsblatt der Europäischen UnionC 122 vom 4.4.2023
Die Wirtschaftsbeteiligten werden davon in Kenntnis gesetzt, dass der Kommission im Einklang mit den verwaltungstechnischen Vorschriften in der Mitteilung der Kommission zu den autonomen Zollaussetzungen und Zollkontingenten (2011/C 363/02) (1) Anträge auf Zollaussetzung für die Runde im Januar 2024 übermittelt wurden.
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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023
Antidumping – Keramik mit Ursprung in China
Reduzierter Antidumpingzollsatz für zwei neue ausführende Hersteller. Die aktuellen Antidumpingmaßnahmen gelten seit 2019.
Durchführungsverordnung (EU) 2023/724; ABl. L 94 vom 3. April 2023, S. 22.
Durchführungsverordnung (EU) 2023/711; ABl. L 93 vom 31. März 2023, S. 84;
Die zwei folgenden chinesischen Unternehmen werden als neue ausführende Hersteller anerkannt und in Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2131 aufgenommen:
- Linyi Hongshun Porcelain Co., Ltd., (Taric-Code 899C) mit Wirkung vom 1. April 2023
- Fujian Dehua Longnan Ceramics Co. Ltd., (Taric-Code 899D) mit Wirkung vom 4. April 2023
Damit werden die beiden Unternehmen in die Liste der mitarbeitenden chinesischen Unternehmen aufgenommen, die nicht in die Stichprobe einbezogen wurden. Der für diese Unternehmen anzuwendende Antidumpingzollsatz beträgt 17,9 Prozent. Der Zollsatz für alle übrigen Unternehmen beträgt 36,1 Prozent.
Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023






