Antidumping – Keramik mit Ursprung in China

Reduzierter Antidumpingzollsatz für zwei neue ausführende Hersteller. Die aktuellen Antidumpingmaßnahmen gelten seit 2019.

Durchführungsverordnung (EU) 2023/724; ABl. L 94 vom 3. April 2023, S. 22.

Durchführungsverordnung (EU) 2023/711; ABl. L 93 vom 31. März 2023, S. 84;

Die zwei folgenden chinesischen Unternehmen werden als neue ausführende Hersteller anerkannt und in Anhang I der Durchführungsverordnung (EU) 2019/2131 aufgenommen:

  • Linyi Hongshun Porcelain Co., Ltd., (Taric-Code 899C) mit Wirkung vom 1. April 2023
  • Fujian Dehua Longnan Ceramics Co. Ltd., (Taric-Code 899D) mit Wirkung vom 4. April 2023

Damit werden die beiden Unternehmen in die Liste der mitarbeitenden chinesischen Unternehmen aufgenommen, die nicht in die Stichprobe einbezogen wurden. Der für diese Unternehmen anzuwendende Antidumpingzollsatz beträgt 17,9 Prozent. Der Zollsatz für alle übrigen Unternehmen beträgt 36,1 Prozent.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2023