Erstattung von Antidumpingzöllen

EU-Kommission veröffentlicht neue Leitlinien

Bekanntmachung der Kommission über die Erstattung von Antidumpingzöllen, ABl. C 118 vom 7. April 2021, S. 59

Die Leitlinien richten sich an Wirtschaftsbeteiligte, die von einem Erstattungsverfahren betroffenen sind. Sie enthalten Informationen zu den Voraussetzungen, die ein Erstattungsantrag erfüllen muss, sowie den einzelnen Verfahrensschritten.

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Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.

Zusatzzölle auf Waren mit Ursprung in den USA

Änderung der Zollsätze

Delegierte Verordnung (EU) 2021/704 der Kommission vom 26. Februar 2021 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/196 des Europäischen Parlaments und des Rates über zusätzliche Zölle auf die Einfuhren bestimmter Waren mit Ursprung in den Vereinigten Staaten von Amerika; ABl. L 146 vom 29. April 2021, S. 70.

Mit Wirkung zum 1. Mai 2021 wird der Zusatzzoll für bestimmte Waren mit Ursprung in den USA bei der Einfuhr in die Europäische Union (EU) auf 0,1 Prozent festgesetzt.

Von dieser Maßnahme sind insgesamt vier Waren betroffen:

  • Zuckermais (0710 40 00),
  • Kranwagen/Autokrane (8705 10 00)
  • Brillenfassungen aus unedlen Metallen (9003 19 30)
  • Lange Hosen (einschl. Kniebundhosen o.ä.) für Frauen und Mädchen, aus Denim (6204 62 31).

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.

Chinesische Exportkontrolle

Seit dem 1. Dezember 2020 ist in China ein neues Exportkontrollgesetz in Kraft.  Ähnlich wie das US-Exportkontrollrecht beansprucht es extraterritoriale Gültigkeit. Die Deutsche Auslandshandelskammer für China hat dazu ein Merkblatt (Englisch) veröffentlicht.

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Quelle: AHK

Antidumping – Rohrformstücke mit Ursprung in China

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens

bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 168 vom 5. Mai 2021, S. 5.

Auf Einfuhren von bestimmten Rohrformstücke, Rohrverschlussstücken und Rohrverbindungsstücken aus nicht rostendem Stahl zum Stumpfschweißen, auch als Fertigwaren bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2017/141 eingeführt wurden.

Diese Maßnahmen treten am 28. Januar 2022 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.

Antidumping – Fahrzeugräder aus Aluminium mit Ursprung in China

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens

bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 161 vom 3. Mai 2021, S. 2.

Auf Einfuhren von Fahrzeugräder aus Aluminium bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit Durchführungsverordnung (EU) 2017/109 eingeführt wurden.

Diese Maßnahmen treten am 25. Januar 2022 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.

Antidumping – Natriumgluconat mit Ursprung in China

Bekanntmachung des bevorstehenden Außerkrafttretens

bevorstehenden Außerkrafttretens bestimmter Antidumpingmaßnahmen; ABl. C 170 vom 6. Mai 2021, S. 6.

Auf Einfuhren von Natriumgluconat bestehen Antidumpingmaßnahmen, die mit der Durchführungsverordnung (EU) 2017/94 eingeführt wurden.

Diese Maßnahmen treten am 21. Januar 2022 außer Kraft, sofern nicht ein Verfahren zur Überprüfung eingeleitet wird.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.

Antidumping – Ringbuchmechaniken mit Ursprung in China

Einleitung einer Auslaufüberprüfung

Einleitung einer Überprüfung wegen des bevorstehenden Außerkrafttretens der auf Vietnam und die Demokratische Volksrepublik Laos ausgeweiteten Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter Ringbuchmechaniken mit Ursprung in der Volksrepublik China; ABl. C 183 vom 11. Mai 2021, S. 8.

Auf Einfuhren bestimmter Ringbuchmechaniken besteht ein Antidumpingzoll, der mit Durchführungsverordnung (EU) 2016/703 eingeführt wurde.

Die Europäische Kommission hatte im Oktober 2020 das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahme bekannt gegeben. Daraufhin erhielt sie einen Antrag auf Einleitung einer Auslaufüberprüfung. Das Verfahren wird auf Antrag des Unternehmens Ring Alliance Ringbuchtechnik GmbH eingeleitet

Gegenstand der Untersuchung sind bestimmte Ringbuchmechaniken mit Ursprung in China.

Die Ware wird derzeit unter folgenden KN-Code eingereiht: ex 8305 10 00.

 

Quelle: Nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Fassung von Dokumenten der Europäischen Union ist verbindlich. Die Verbindlichkeit des Amtsblatts der Europäischen Union ist in der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 geregelt. © Europäische Union, 1998–2021.