Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr (CCE) jetzt auch in Slowenien, Bulgarien und Österreich

Mit Wirkung zum 21. Juli 2025 für Slowenien und Bulgarien sowie ab dem 28. Juli 2025 für Österreich ist die Zentrale Zollabwicklung Ausfuhr (Centralised Clearance for Export, CCE) nun in weiteren EU-Mitgliedstaaten aktiv. Unternehmen können ab sofort Ausfuhranmeldungen zentral in einem bewilligenden Mitgliedstaat (z. B. Deutschland) einreichen, während die physische Gestellung der Ware in einem anderen Mitgliedstaat erfolgt.

Die Teilnahme dieser drei Länder markiert einen weiteren Meilenstein auf dem Weg zur vollständig digitalisierten, unionsweiten Zollabwicklung.

Was ist das CCE-Verfahren?

Das Combined Customs Enforcement (CCE) ist kein einzelnes Zollverfahren, sondern ein integriertes Vollzugskonzept der EU, das unter dem Dach des Unionszollkodex (UZK) verschiedene Kontroll-, Sicherheits- und Vereinfachungsmaßnahmen bündelt. Im Fokus steht die Vereinheitlichung und Digitalisierung der Exportprozesse in der EU – auch mit Blick auf Sanktionen, Dual-Use-Kontrollen und Risikomanagement.

Wichtige Erweiterung im Juli 2025:

  • Seit 21.07.2025: Slowenien und Bulgarien nehmen am elektronischen Nachrichtenaustausch teil

  • Ab 28.07.2025: Auch Österreich ist voll integrierter CCE-Partner (vgl. ATLAS-Info 0820/25)

Diese Ausweitung verbessert die Planungssicherheit und eröffnet Unternehmen neue Optionen für zentrale Steuerung ihrer Ausfuhrprozesse

Quelle: Zoll

Umstellung auf 12-stelligen Zolltarif in den VAE

Umstellung auf 12-stelligen Zolltarif in den VAE

Die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) haben mit der Zollmitteilung Nr. 10/2025 offiziell den Startschuss zur Einführung eines neuen 12-stelligen Zolltarifs gegeben. Diese Maßnahme erfolgt im Einklang mit den Vorgaben des Golfkooperationsrats (GCC) und markiert einen entscheidenden Schritt hin zu einer präziseren, digitalisierten und international harmonisierten Zollabwicklung innerhalb der Region.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Ab dem 1. August 2025 beginnt eine sechsmonatige Übergangsphase, in der sowohl der bisherige 8-stellige Zolltarif als auch der neue 12-stellige Tarif parallel verwendet werden können. Ziel ist es, Unternehmen ausreichend Zeit zu geben, ihre internen Prozesse, Systeme und Klassifizierungsdaten an die neue Struktur anzupassen.

Wichtige Neuerungen im Überblick:

  • 12-stelliger Zolltarif mit deutlich höherer Detailtiefe
  • Korrelationstabellen zur Umstellung von 8- auf 12-stellige Codes
  • Neue digitale Services, z. B. Klassifizierungsanfragen über das Al Munasiq App oder Dubai Trade
  • Workshops & Awareness-Kampagnen zur Unterstützung von Unternehmen
  • Spezialteams zur Unterstützung über Hotline und Onlineportale

Warum das jetzt für Exporteure und Importeure relevant ist:

Die neue Zollstruktur hat Auswirkungen auf Zollanmeldungen, Exportkontrollprüfungen, Lizenzierungen und Warenklassifizierungen. Ohne rechtzeitige Anpassung können Lieferverzögerungen, falsche Deklarationen oder sogar Compliance-Verstöße entstehen.

 

Quelle: Customs Notice No. 10/2025 – Regarding the Flexible Implementation of the Integrated Customs Tariff at the 12-Digit Level
Herausgeber: Dubai Customs, Vereinigte Arabische Emirate
Veröffentlicht: 23. Juli 2025
Abrufbar über: www.pcfc.ae / Dubai Customs

Neue Verwendungszwecke in der Zertifikatsverwaltung für B2A – Ausfuhrfuhrkassenzettels („eAKZ“)

Zum 22.07.2025 werden im Zoll-Portal für Unternehmen, die an der Pilotierung des elektronischen Ausfuhrfuhrkassenzettels („eAKZ“) teilnehmen wollen, neue Verwendungszwecke in der Zertifikatsverwaltung freigeschaltet.

Funktionen des eAKZ:

  1. Nachweis der Ausfuhr: Der eAKZ stellt sicher, dass die Waren tatsächlich aus der EU ausgeführt wurden. Dies ist besonders wichtig für die Steuerbefreiung von Umsatzsteuer bei Exportgeschäften.

  2. Vereinfachung des Ausfuhrprozesses: Durch die elektronische Abwicklung wird der Verwaltungsaufwand reduziert, da der Prozess digitalisiert und in einem automatisierten System verwaltet wird.

  3. Zollabwicklung: Der eAKZ wird oft im Rahmen der Zollabwicklung bei Exporten benötigt, um sicherzustellen, dass alle Zollvorschriften eingehalten werden.

Der eAKZ kann online über das deutsche Zollsystem, beispielsweise das ATLAS-System, abgewickelt werden. Er ersetzt somit den früheren „Papier-Ausfuhrkassenzettel“, was den gesamten Prozess schneller und effizienter macht.

Restriktive Maßnahmen – angesichts der Lage in Russland – Ukraine

Die aktualisierten Fassungen dieser Verordnungen werden zeitnah in den EZT-Online eingestellt.

Mit Wirkung vom 20.05.2025 sind die
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/933 DES RATES vom 20. Mai 2025 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts von Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen,
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/958 DES RATES vom 20. Mai 2025 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/1485 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Russland,
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/965 DES RATES vom 20. Mai 2025 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2642 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands
in Kraft getreten.
Mit Wirkung vom 21.05.2025 sind die
VERORDNUNG (EU) 2025/932 DES RATES vom 20. Mai 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
VERORDNUNG (EU) 2025/964 DES RATES vom 20. Mai 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) 2024/2642 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands
in Kraft getreten.
Mit Wirkung vom 22.05.2025 ist die
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2025/968 DES RATES vom 20. Mai 2025 zur Durchführung der Verordnung (EU) 2024/2642 über restriktive Maßnahmen angesichts der destabilisierenden Aktivitäten Russlands
in Kraft getreten.

Quelle: Zoll.de

Leitfaden zur Intrahandelsstatistik 2025

Der Leitfaden zur Intrastat enthält alle Informationen und Schlüsselnummern, die für die korrekte Meldung der Intrahandelsstatistik (Intrastat) erforderlich sind, sowie zahlreiche Fälle und Beispiele. 

Rückwirkend zum 1. Januar wurden die Intrastat-Meldeschwellen für Importe aus der EU von 800.000 Euro auf 3 Millionen Euro und für Exporte in die EU von 500.000 Euro auf 1 Million Euro angehoben.
Der Bundestag hat am 30. Januar 2025 durch eine Änderung des Außenhandelsstatistikgesetzes die Voraussetzungen geschaffen, die Anpassungen der Meldeschwellen rückwirkend zum 1. Januar 2025 per Verordnung umzusetzen.

Konkret bedeutet dies, dass die Meldeschwellen für Importe in Deutschland von 800.000 Euro auf 3 Millionen Euro und für Exporte von 500.000 Euro auf 1 Million Euro erhöht wurden.

2025 gibt es, abgesehen von der wichtigen Erhöhung der Meldeschwellen, keine wesentlichen weiteren Änderungen in der Intrahandelsstatistik

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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis) | 2025

Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen – Ausgabe 2025 –

Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen

Download (öffnet in neuem Fenster) PDF | 2 MB | Datei ist nicht barrierefrei

Das Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen steht in der Ausgabe 2025 zum Download bereit. Es ist ab dem 1. Januar 2025 anzuwenden.
Auf die Vorbemerkungen sowie die Übersicht der wichtigsten Änderungen wird hingewiesen.

Quelle: Zoll.de

Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik 2025

Das „Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik, Ausgabe 2025“ (WA 2025) tritt am 1. Januar 2025 in Kraft und ersetzt die Ausgabe 2024 (WA 2024). Das WA dient der Klassifizierung der Waren für die Statistik des Warenverkehrs mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Intrahandel) und mit den Drittländern (Extrahandel) und ist damit die Grundlage für die Darstellung von Außenhandelsergebnissen in tiefer fachlicher Gliederung.

Die Ausgabe 2025 enthält eine Reihe von Änderungen der Kombinierten Nomenklatur gültig ab dem 1. Januar 2025.

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Gegenüberstellung der geänderten Warennummern 2025 zu 2024

Sämtliche Änderungen gegenüber dem Vorjahr 2024 sind in dieser Unterlage als PDF-Fassung aufgeführt. Eine Liste der geänderten Warennummern 2025 zu 2024 im xlsx-Dateiformat wird zusätzlich bereitgestellt.

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Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis)

Zoll-Ident App

Sichere Authentifizierung für das Zoll-Portal

Digitale Sicherheit ist nach wie vor eine unserer Top-Prioritäten. Genauso verhält es sich mit dem nutzerorientierten Design. Die neue Zoll-Ident App kombiniert beides und beschleunigt Ihren Zugang zum Zoll-Portal und allen inkludierten Services.

Voraussetzungen für den schnellen Log-in

Sie benötigen ein Konto im Zoll-Portal und die Zoll-Ident App auf Ihrem mobilen Gerät (zum Beispiel Smartphone, Tablet). Für einen uneingeschränkten Zugang zu allen Services müssen Sie sich vorher in Ihrem Konto mit ELSTER, BundID oder Ihrem Online-Ausweis identifiziert haben.

Richten Sie danach die Zoll-Ident App ein und scannen Sie zukünftig nur einen QR-Code, um sich schnell und sicher einzuloggen.

Vorteile für Unternehmen

Für Unternehmen wird der Zugang für weitere Benutzer eines Geschäftskundenkontos erleichtert; allein der Hauptbenutzer benötigt ELSTER.

Der Hauptbenutzer kann für alle Benutzer des Unternehmens die Zoll-Ident App zur vollumfänglichen Nutzung des Zoll-Portals freischalten.

Apple App Store
Google Play Store

Quelle: Zoll.de