Nordirland: Warenverkehr ab 1. Januar 2021

Das Vereinigte Königreich hat die EU verlassen, aber Nordirland hat seit dem 1. Januar 2021 einen Sonderstatus.

Zum Vereinigten Königreich (VK) gehören Großbritannien (GB) und Nordirland (NI). Seit dem 1. Januar 2021 gehört das Vereinigte Königreich nicht mehr zum EU-Binnenmarkt und zur Zollunion. Für NI gilt an dieser Stelle jedoch eine Sonderregelung. Das Nordirland-Protokoll legt nämlich fest, dass alle relevanten Binnenmarktregeln der EU sowie der EU-Zollkodex auch weiterhin in NI Anwendung finden. Das bedeutet, dass NI weiterhin Teil des britischen Zollgebietes bleibt, aber zollrechtlich so behandelt wird, als ob es zum Zollgebiet der Union gehören würde.

Nordirland-Protokoll

Warenbewegung von und nach Nordirland (ENG)

Brexit Welche Auswirkungen hat der Brexit – was ändert sich, was ist zu beachten.

Am 24. Dezember 2020 haben sich die EU und GBR auf ein Abkommen geeinigt, das seit dem 1. Januar 2021 vorläufig anwendbar ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch bei Anwendung dieses Freihandelsabkommens die Waren zollrechtlich abgefertigt werden müssen. Auch ist die Einfuhrumsatzsteuer von dem Abkommen nicht umfasst und somit zu erheben.

Brexit

Quelle: Zoll.de

Brexit – Welche Auswirkungen hat der Brexit – was ändert sich, was ist zu beachten.

Informationen zu den Auswirkungen des Austritts von Großbritannien und Nordirland aus der EU (Brexit)

Am 24. Dezember 2020 haben sich die EU und GBR auf ein Abkommen geeinigt, das voraussichtlich ab 1. Januar 2021 vorläufig anwendbar sein wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch bei Anwendung dieses Freihandelsabkommens die Waren zollrechtlich abgefertigt werden müssen. Auch ist die Einfuhrumsatzsteuer von dem Abkommen nicht umfasst und somit zu erheben.

Welche Auswirkungen hat der Brexit – was ändert sich, was ist zu beachten.

Quelle: Zoll.de

China – Zollsenkungen zum Jahresbeginn 2021

In China traten zum 1. Januar 2021 einige Zollsenkungen in Kraft. Betroffen sind insgesamt 883 Tariflinien aus dem Agrarbereich, mineralische Rohstoffe, Kohle und Erdöl, Chemikalien, chemische Erzeugnisse, Kunststoffe, Holz und Papier sowie Waren daraus, Baumwollgewebe, Bekleidung, Glas und Glaswaren, Eisen, Kupfer, Nickel, Aluminium, Zink und andere unedle Metalle sowie Waren daraus, Waren des Maschinenbaus und der Elektrotechnik, Nutzfahrzeuge und Kfz-Teile, optische Waren, Medizintechnik sowie Mess- und Regelinstrumente. Details ergeben sich aus Anhang 1 zum Erlass

Zolltarifnummern werden bis zur 6. Stelle weltweit einheitlich verwendet (HS-Unterposition). Ab der 7. Stelle gibt es nationale Unterschiede.

Quelle: Erlass Nr. 33 des chinesischen Finanzministeriums vom 23.12.2020

EU-VK Freihandelsabkommen in deutscher Fassung veröffentlicht

Die EU-Kommission stellt zusätzliche Informationen zum Abkommen zur Verfügung.

Das Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (Trade and Cooperation Agreement TCA) ist am 31. Dezember 2020 auf Deutsch im EU-Amtsblatt L 444 veröffentlicht worden. Es handelt sich dabei um eine vorläufige Version, die noch sprachjuristisch überarbeitet werden muss. Die endgültige Fassung wird spätestens im April vorliegen.

Der Leitfaden zum Ende der Übergangsphase wurde ebenfalls aktualisiert: Leitfaden Zoll und Präferenzursprung

 

Quelle: EUROPÄISCHE KOMMISSION

Brexit: Erreichbarkeit der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung zum Jahreswechsel

Brexit: Erreichbarkeit der Zentralen Auskunft der Zollverwaltung zum Jahreswechsel

Vor dem Hintergrund des Ablaufs des Übergangszeitraums zum 31. Dezember 2020 erweitert die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung ihre Servicezeiten zum Jahreswechsel

Datum: 30.12.2020

Die Zentrale Auskunft der Zollverwaltung steht für allgemeine sowie IT-Anwenderfragen zu den Auswirkungen des Austritts von Großbritannien und Nordirland aus der EU (Brexit) auch über den Jahreswechsel vom 31. Dezember 2020 bis 3. Januar 2021 zu den folgenden Hotline-Zeiten zur Verfügung:

Zentrale Auskunft Zoll

Erreichbarkeit 08:00 – 17:00 Uhr

  • Auskünfte an Firmen und Gewerbetreibende: Tel.: +49 351 44834 -520
  • Auskünfte an Privatpersonen: Tel.: +49 351 44934 -510
  • englischsprachige Auskünfte: Tel.: +49 351 44834 -520

Weitere Informationen zu den Kontaktmöglichkeiten zur Zentralen Auskunft Zoll erhalten Sie hier:

Allgemeine Zollfragen: Ihre Kontaktmöglichkeiten zur Zentralen Auskunft Zoll

Service Desk Zoll

Erreichbarkeit 08:00 – 17:00 Uhr

  • Tel.: 0800 8007-5452 oder +49 351 44834-555

Weitere Informationen zu den Kontaktmöglichkeiten zum Service Desk Zoll erhalten Sie hier:

Fragen zu Online-Anwendungen: Ihre Kontaktmöglichkeiten zum Service Desk Zoll

Auskünfte zu den Auswirkungen des Brexit erhalten Sie zusätzlich rund um die Uhr digital sowohl in deutscher als auch englischer Sprache durch den Chatbot „Brexit-Bot“.

Logo des Brexit-Chatbot
Brexit-Bot

Der Chatbot steht für allgemeine Fragen rund um den Brexit zur Verfügung.
Brexit-Bot

Quelle: Zoll.de

Brexit – Einigung auf Freihandelsabkommen

Die pünktliche Geltung des „Trade and Cooperation Agreement“ zum 1. Januar 2021 soll seitens der EU zunächst durch provisorische Anwendung sichergestellt werden.

EU Kommission und britische Regierung haben sich auf einen Entwurf für ein Freihandelsabkommen geeinigt.
Das Abkommen ist aktuell (Ende Dezember 2020) zwar vereinbart, aber noch nicht in Kraft getreten.

Auf europäischer Seite müssen der Rat und das Parlament zustimmen.  Das Abkommen soll wegen der Kürze der Zeit ab 1. Januar 2021 zunächst vorläufig angewandt werden  – hierfür genügt eine Entscheidung des Rates.

Das Parlament wird sich dann im neuen Jahr ausführlich mit dem Abkommen befassen und dieses dann billigen oder ganz oder teilweise ablehnen.

Auf britischer Seite muss ebenfalls das Parlament zustimmen. Sitzungstermine für Unter- und Oberhaus wurden bereits für den 30. Dezember 2020 anberaumt.

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