Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Export
Informationen zu den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf den Zoll wurden aktualisiert.
Nachfolgend finden Sie Informationen zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Zoll. Was ändert sich und was ist zu beachten?
Coronakrise
Zoll.de
Verlängerung der einfuhrabgabenfreien Einfuhr von Hilfsgütern
Die EU- Kommission hat den Beschluss (EU) 2020/491 vom 3. April 2020 bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Damit können Hilfsgüter weiterhin unter den im Beschluss genannten Voraussetzungen einfuhrabgabenfrei eingeführt werden.
Was bei der Einfuhr von Hilfsgütern zu beachten ist, erfahren Sie im Folgenden.
Quelle: Zoll.de
Brexit
Welche Auswirkungen hat der Brexit – was ändert sich, was ist zu beachten.
Am 24. Dezember 2020 haben sich die EU und GBR auf ein Abkommen geeinigt, das seit dem 1. Januar 2021 vorläufig anwendbar ist.
Es wird darauf hingewiesen, dass auch bei Anwendung dieses Freihandelsabkommens die Waren zollrechtlich abgefertigt werden müssen. Auch ist die Einfuhrumsatzsteuer von dem Abkommen nicht umfasst und somit zu erheben.
Damit Waren aus GBR zollrechtlich abgefertigt werden können, müssen diese beim Zoll angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt durch die Abgabe einer Zollanmeldung, die für alle Waren mit den gesetzlich geforderten Angaben erstellt werden muss. Im gewerblichen Warenverkehr sind dabei insbesondere eine Warenbeschreibung und die Angabe der EORI-Nr. des Empfängers zwingend notwendig.
Aktuell ist zunehmend festzustellen, dass bei den Unternehmen (insbesondere den Post- und Paketdienstleistern) die erforderlichen Informationen für die Erstellung der Zollanmeldungen nicht vorliegen. Dies führt bei den Beteiligten teilweise zu einem erheblichen Aufwand und die Waren können erst mit Verzögerung beim Zoll angemeldet und abgefertigt werden. Dementsprechend kann es auch zu verzögerten Auslieferungen an den Kunden kommen.
Seitens der Zollverwaltung wurden umfassende Vorkehrungen getroffen, um Warensendungen aus GBR so zügig wie möglich abzufertigen. Insbesondere wurden Personalressourcen geschaffen, die für eine IT-Abfertigung flexibel eingesetzt werden können.

Der Chatbot steht für allgemeine Fragen zu dem in Deutschland geltenden Recht rund um den Brexit zur Verfügung.
Brexit-Bot
Quelle: Zoll.de
eCommerce
Ab dem 1. Juli 2021 fällt die bisherige Freigrenze von 22 Euro weg. Hierdurch treten für den eCommerce umfangreiche Änderungen in Kraft.
eCommerce und Unternehmen
eCommerce und Privatpersonen
Informationen für Privatpersonen
eCommerce und ATLAS
Quelle: Zoll.de
EAWU: Nullsatz für viele Waren endet
Die EAWU wird die Zollvergünstigungen auf Waren, die im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Coronavirus stehen, nicht mehr verlängern. Sie enden zum 31. März 2021.
Quelle: Eurasischen Wirtschaftskommission
Coronakrise
Nachfolgend finden Sie Informationen zu den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf den Zoll. Was ändert sich und was ist zu beachten?
Quelle: Zoll.de
USA – Antidumping: Endgültige Entscheidung bei Aluminiumblechen
Das US-Handelsministerium hat nach einer vorläufigen nun eine endgültige Antidumpingentscheidung auf Aluminiumbleche aus Deutschland und fünfzehn weiteren Ländern bekanntgegeben.
Die beteiligte International Trade Commission (ITC) wird ihre endgültige Entscheidung bis zum 15. April 2021 bekanntgeben.
Fällt auch die Entscheidung der ITC im April 2021 positiv aus, wird das Handelsministerium voraussichtlich am 22. April 2021 endgültige Antidumpingzölle erlassen. Im gegenteiligen Falle wird das Verfahren beendet und keine weiteren Antidumpingzölle erhoben.
In Deutschland ist demnach ein Unternehmen mit einer Dumpingmarge von 242,8 Prozent betroffen, für alle anderen deutschen Unternehmen wurde eine Marge von 49,4 Prozent ermittelt.
Weitere von dem Verfahren betroffene Länder sind Bahrain, Brasilien, Kroatien, Ägypten, Indien, Indonesien, Italien, Oman, Rumänien, Serbien, Slowenien, Südafrika, Spanien, Taiwan und die Türkei.
Für die Länder Griechenland und Südkorea. Fällte das Handelsministerium eine Negativentscheidung.
Quelle: US-Handelsministerium
Coronakrise
Die Informationen zu den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf den Zoll wurden aktualisiert.
Quelle: Zoll.de
Türkei: Ursprungsangabe „Europäische Union“
Vereinzelt scheinen türkische Zollämter die Ursprungsangabe ,,Europäische Union” auf dem Ursprungszeugnis (UZ) nicht mehr zu akzeptieren.
Bis zur Klärung des Sachverhalts kann es im Einzelfall erforderlich sein, zusätzlich zum Ursprung „Europäische Union“ auch den einzelstaatlichen Ursprung aufzuführen.
Quelle: Türkische Generalzolldirektion






