Internationale Unternehmensberatung in Fragen des Zoll-, Außenwirtschafts-, Warenursprungs- und Präferenz- sowie Verbrauchssteuerrechts
Außenwirtschaft
Aktuelle Freihandelsverhandlungen Einleitung
Die Europäische Kommission strebt eine neue Generation von Freihandelsabkommen insbesondere mit Wachstumsregionen an, um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft und damit Wachstum und Beschäftigung in Europa zu stärken.
Die multilateralen Handelsbeziehungen haben für Deutschland und die Europäische Union grundsätzliche Priorität. Angesichts zu befürchtender Wettbewerbsnachteile für europäische Unternehmen auf den Weltmärkten durch bilaterale Abkommensinitiativen wichtiger Handelspartner (unter anderem USA, Japan) hat sich die früher zurückhaltende Position der EU zu bilateralen Freihandelsabkommen (FHA) seit 2007 jedoch geändert.
Aktuelle Freihandelsverhandlungen
Eine Übersicht über die bestehenden Freihandelsabkommen der EU finden Sie hier.
Quelle: BUNDESMINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND ENERGIE
In Verhandlung: Abkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich
Die neuen Regeln sollen nach dem Ende der Übergangsphase gelten. Ob eine Einigung erzielt werden kann, ist aber weiterhin ungewiss.
Nach dem Ende der Übergangsphase verlässt das Vereinigte Königreich (VK) endgültig den Binnenmarkt und die Zollunion. Das Ausscheiden wird erheblichen Einfluss auf den Warenverkehr zwischen der Europäischen Union (EU) und dem VK haben. Das Verhandlungsmandat der EU gibt einen guten Überblick darüber, wie sich die EU die Zukunft des Handels mit den Briten vorstellt.
Mit dem Entwurf für ein Freihandelsabkommen konkretisiert die EU ihre Vorschläge. Kapitel IV des Entwurfs behandelt das Thema Warenverkehr
Auf der Website der EU-Kommission finden Sie aktuelle Informationen vom EU-Verhandlungsteam sowie die wichtigsten Verhandlungsdokumente und weitere Informationen für Wirtschaftsbeteiligte.
Quelle: EU-Kommission
Restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea
Verhängung zusätzlicher restriktiver Maßnahmen gegen ISIL (Da’esh)- und Al-Qaida und der mit ihnen verbundenen natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen
Restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Libyen
Restriktive Maßnahmen gegen Cyberangriffe, die die Union oder ihre Mitgliedstaaten bedrohen
COVID-19-Pandemie: Einfuhr von Hilfsgütern
Veröffentlichung einer Übersicht abgabenbegünstigter COVID-19 Materialien sowie Verlängerung der Anwendungsfrist der besonderen Zollabfertigung.
Hilfsgüter (Stand 28.07.2020)Was bei der Einfuhr von Hilfsgütern zu beachten
Quelle: Zoll.de
Coronakrise – Was ändert sich und was ist zu beachten?
Die Informationen zu den Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie auf den Zoll wurden aktualisiert.
Coronakrise
Quelle: Zoll.de
EU „Sanctions Map“ für länderbezogene Embargos
Länderbezogene Embargomaßnahmen werden aus außen- oder sicherheitspolitischen Gründen beschlossen und beschränken die Freiheit des Außenwirtschaftsverkehrs mit bestimmten Ländern.
Embargos basieren häufig auf Beschlüssen internationaler Organisationen, vor allem auf Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN) oder Beschlüssen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE).
Die Umsetzung erfolgt für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Form von Gemeinsamen Standpunkten auf dem Gebiet der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP).
Die EU kann auch eigene Embargomaßnahmen beschließen, die nicht auf Beschlüssen internationaler Organisationen beruhen. Damit Embargos eine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber jedermann entfalten können, müssen sie – je nach Zuständigkeit – in EU-Verordnungen oder nationale Rechtsakte umgesetzt werden.






