EU “Sanctions Map” für länderbezogene Embargos

Länderbezogene Embargomaßnahmen werden aus außen- oder sicherheitspolitischen Gründen beschlossen und beschränken die Freiheit des Außenwirtschaftsverkehrs mit bestimmten Ländern.

Embargos basieren häufig auf Beschlüssen internationaler Organisationen, vor allem auf Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (VN) oder Beschlüssen der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE).

Die Umsetzung erfolgt für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Form von Gemeinsamen Standpunkten auf dem Gebiet der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP).

Die EU kann auch eigene Embargomaßnahmen beschließen, die nicht auf Beschlüssen internationaler Organisationen beruhen. Damit Embargos eine unmittelbare Rechtswirkung gegenüber jedermann entfalten können, müssen sie – je nach Zuständigkeit – in EU-Verordnungen oder nationale Rechtsakte umgesetzt werden.